Neue Mietrechtsreform beschlossen

Die Bundesregierung hat jetzt die Mietrechtsreform beschlossen, durch die sie eine „Energiewende“ einleiten will. Die neuen Regelungen sollen mehr Anreiz für eine energetische Sanierung von Wohnhäusern schaffen. Nach Verlautbarung des Bundesjustizministerium, gewährleistet das neue Mietrecht eine „fair auf Vermieter und Mieter“ verteilte Kostenbelastung. So können zum Beispiel Mieter zukünftig erst nach drei Monaten eine Mietminderung wegen Baulärm geltend machen. Dadurch entstehe eine „Rechtssicherheit für investitionswillige Vermieter“, wie die Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in einem Interview erklärt. Auch für mehr Schutz gegen Mietnomaden wurden Änderungen im Mietrecht vorgenommen. Nach Inkrafttreten des neuen Mietrechts dürfen Vermieter Wohnungen durch Gerichtsvollzieher räumen lassen, ohne den Besitz des Mieters teuer transportieren und lagern zu müssen. Dazu kommt, dass Vermieter während eines laufenden Prozesses um Mietschulden verlangen können, dass die Streitsumme vom Mieter bei Gericht hinterlegt wird. Dadurch soll verhindert werden, dass Vermieter, trotz hoher Prozess- und gegebenenfalls Räumungskosten, leer ausgehen, wenn der Mieter die eingeklagte Summe nicht zahlen kann.