Energiewende ankurbeln: Mietrechtsreform beschlossen

Der Bundestag hat jetzt eine Mietrechtsreform beschlossen die helfen soll, die geplante Energiewende anzukurbeln. Für Mieter bedeutet sie jedoch rechtliche Einschränkungen. So dürfen Mieter in Zukunft nicht mehr wegen Baulärm und Schmutz die Miete mindern, wenn dieser aufgrund einer energetischen Sanierung anfällt. Dadurch soll den Vermietern der Umbau erleichtert werden. Nur wenn die Bauarbeiten länger als drei Monate anhalten, dürfen Mieter eine Kürzung der Miete verlangen. Eine weitere Maßnahme der beschlossenen Mietrechtsreform ist dagegen positiv, besonders für die wachsende Zahl einkommensschwacher Mieter. So deckelt die Gesetzesänderung den Anstieg der Mieten. Besonders in den Großstädten erhöhten sich die Mietpreise in den vergangenen Jahren um bis zu 20 Prozent. Ab 2013 sollen Mieterhöhungen nur noch bis maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren möglich sein – vorausgesetzt – die einzelnen Bundesländer schließen sich der Vorlage des Bundes an. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Die Deckelung soll verhindern, dass „Mieter in begehrten Lagen aus ihren Wohnungen verdrängt werden, weil sie die Miete nicht mehr zahlen können“, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU, Andrea Voßhoff. Unklar ist noch, welche Bundesländer diese Regelungen übernehmen werden.