Keine Jagd mehr gegen den Willen der Eigentümer

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), im Juni dieses Jahres, müssen zukünftig auch in Deutschland Waldbesitzer keine Jagden auf ihrem Land mehr dulden. Bisher bestimmte das deutsche Waldrecht, dass die Jagd auf Wald und Ackerflächen, auch gegen den Willen der Besitzer durchgeführt werden können. Dagegen hatte ein Eigentümer geklagt und in letzter Instanz vor dem EGMR Recht bekommen. Das Gericht entschied, dass bei Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen eine Zwangsmitgliedschaft bei einer Jagdgenossenschaft eine Verletzung der Menschenrechte darstellt. Dem entsprechend wurde jetzt eine Modifizierung des deutschen Wald- und Jagdrechts vorgenommen. „Zukünftig können Grundeigentümer unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass auf den Eigentumsflächen ein befriedeter Bezirk eingerichtet wird“, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium, nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Bundeskabinett mit. Betroffene Landbesitzer können auf Wunsch einen Antrag bei den zuständigen Landesbehörden einreichen. Erwähnt werden sollte aber auch, dass die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft Vorteile mit sich bringt. So erhalten Landbesitzer dafür eine Aufwandsentschädigung, die in der Regel für die Pflege der Flächen verwendet wird. So müssen sich beispielsweise Waldbesitzer nicht um die Freihaltung der Wege kümmern, zu der sie, da Waldflächen in Deutschland für alle frei zugänglich sein müssen, verpflichtet sind.