Mietrechtsreform wenig vorteilhaft

Da die letzte Mietrechtsreform bereits mehr als zehn Jahre her ist, wurde aufgrund veränderter gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedingungen, eine Anpassung der geltenden Gesetze notwendig. Das Bundesjustizministerium legte im Herbst vergangenen Jahres einen ersten Gesetzesentwurf vor. Dieser soll vorrangig die energetische Modernisierung von Mietwohnungen, sowie eine leichtere Durchsetzung von erzwungenen Wohnungsräumungen regeln. Allerdings stößt der Entwurf, trotz mehrfacher Ãœberarbeitung seit der ersten Version im Oktober, noch immer auf heftige Kritik seitens der Immobilienbranche und des Mieterbundes. Der Mieterbund sieht den Entwurf als nicht ausreichend an, um energetische Baumaßnahmen gesetzlich zu beschleunigen. Das größere Problem der Vermieter ist dagegen, dass es aktuell bis zu einem Jahr dauern kann, bis eine Räumungsklage alle gerichtlichen Instanzen durchlaufen hat und anwendbar ist. Dadurch entsteht den Vermietern ein in dieser Zeit wachsender finanzieller Schaden, der oftmals im Nachhinein nicht einklagbar ist, wenn der Mieter eine eidesstattliche Versicherung abgibt. Der neue Gesetzesentwurf sieht zur Erleichterung der Vermieter vor, dass auf deren Antrag während eines laufenden Gerichtsverfahrens die beklagten Mieter gezwungen werden können, die laufenden Mietforderungen bei dem verhandelnden Gericht zu hinterlegen. Diesem Antrag können die Richter jedoch nur stattgeben, wenn sie schon vor oder während der Verhandlung eine „hohe Aussicht auf Erfolg“ der Klage vermuten. Vermietervereine fordern statt dessen eine ähnliche Handhabung wie bei Klagen im Arbeitsrecht. Hier findet innerhalb von 14 Tagen nach der offiziellen Klageerhebung eine erste mündliche Verhandlung statt, in der beide Parteien die Fakten darlegen, so dass sich das Gericht einen Ãœberblick über die Situation verschaffen kann. Angewendet auf das Mietrecht, wäre ein Richter dann wesentlich früher in der Lage, zeitnah über die Aussicht auf Erfolg einer Klage zu entscheiden. Die derzeit geplante Mietrechtsreform wird jedoch, nach Meinung der Immobilienverbände, kaum etwas an der aktuellen Situation der Vermieter ändern.