Großen Koalition:Steuerliche Vorteile und Mieterschutz?

SPD und CDU haben sich darauf geeinigt, im Falle einer großen Koalition ein Maßnahmepaket zu verabschieden, dass bezahlbares wohnen sichern soll. So ist für Wohngeldempfänger wieder ein Heizkostenzuschuss geplant, der erst 2009 eingeführt und schon 2010 wieder gestrichen worden war. Auch die in den vergangenen Jahren scheibchenweise gecancelten Steuervorteile für Bauherren, werden teilweise wieder gewährt. So sollen Bauherren, die Mietwohnungen in Städten mit sehr hohen Mieten bauen, ihre Investitionen schneller abschreiben können. Aktuell werden die Kosten in konstanten Beiträgen auf die Nutzungsdauer verteilt. Zukünftig soll dagegen eine degressive Absetzung für Abnutzung wahlweise zur Verfügung stehen, so dass Bauherren größere Teile der Investition in den ersten Jahren nach dem Bau abschreiben können. Dadurch hoffen Union und SPD, den Bau von rund 250.000 neuen Mietwohnungen pro Jahr, vor allem in Ballungsräumen, zu forcieren. Auch die energetische Gebäudesanierung soll, nach Willen der beratenden Politiker, wieder mehr steuerlich gefördert werden. Kommt die Große Koalition zustande, müssen sich Vermieter allerdings auch auf eine Mietpreisbremse einstellen. Eine Gesetzesänderung soll regeln, dass die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Auch die Mindestzeitspanne, für Erhöhung von Bestandsmieten um maximal 15 Prozent, die aktuell alle drei Jahre vorgenommen werden dürfen, würde sich dann um ein weiteres, auf vier Jahre verlängern.