Malerarbeiten bei Auszug?

Auch wenn der früher häufig verlangte komplette Neuanstrich einer Wohnung beim Auszug nicht mehr zwingend nötig ist, müssen Mieter doch zumindest eine neutrale Wandfarbe hinterlassen. Wird das versäumt, können Vermieter Schadensersatz verlangen. Dies entschied der Bundesgerichtshof und stärkte damit die Rechte der Vermieter. Im vorliegenden Fall hatten Mieter die ursprünglich weißen Wände ihrer Wohnung in Rot, Blau und Gelb gestrichen. Der ehemalige Mieter weigerte sich, mit dem Hinweis darauf, dass er laut Mietvertrag nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sei, die Wohnung vor seinem Auszug wieder weiß zu streichen. Da eine derart bunte Wohnung jedoch die Neuvermietung erschwert, verurteilte das Gericht ihn zur Zahlung der Kosten für den notwendigen Neuanstrichs. Wer seine Wohnung nicht farblich verändert hat, muss aber auch in Zukunft nicht renovieren, wenn der letzte Anstrich nicht älter als zwei Jahre ist.