Stärkung des Vermieterrechts noch ungewiss

Nachdem sich in den vergangenen Jahren die Mietausfälle aufgrund von Mietbetrügern auf rund 2,4 Milliarden Euro erhöht haben, sollte eine Veränderung des Mietrechts den Schutz der Vermieter stärken. Dies war seit Jahren gefordert worden, da rund 80 Prozent der vermieteten Immobilien durch Kredite finanziert sind und Vermieter durch die fehlenden Mieteinnahmen häufig nicht in der Lage sind, ihre Kredite pünktlich zu tilgen. Bei der Neuauflage des Mietrechts sollte zum Beispiel vereinbart werden, dass mit der Miete im Rückstand befindliche Mieter gerichtlich gezwungen werden können, schon während des laufenden Gerichtsprozesses um die Mietzahlung, die noch nicht gezahlten Mieten auf einem Treuhandkonto zu hinterlegen. Damit soll vermieden werden, dass Vermieter zwar Gerichtsprozesse gegen säumige Mieter gewinnen, aber trotzdem kein Geld bekommen, wenn diese nach der Urteilsverkündung angeben, kein Geld zu haben. Außerdem sollen Räumungsklagen zukünftig schneller möglich sein. Ein lückenloser Schutz gegen Betrüger und Mietnomaden wird allerdings auch das neue Gesetz nicht bieten. Auch ist noch unklar, wann es überhaupt in Kraft treten soll. Wer sicher gehen will, sollte sich um eine Mietausfallversicherung kümmern. Diese ersetzt die Mieten bei Nicht-Zahlung und übernimmt Kosten für eventuell entstandene Schäden der zahlungsunfähigen Mieter.