Prüfung von Warmwasseranlagen Pflicht für Vermieter

Mit rund 13 Prozent des gesamten Energiebedarfs, benötigt die Trinkwasseraufbereitung nach der Heizung die zweithöchste Strommenge in einem privaten Haushalt. Rund 122 Liter Trinkwasser verbraucht eine Privatperson pro Tag. Für Vermieter ergibt sich daraus eine besonders hohe Verantwortung, für die Instandhaltung der Wasseranlage und die Garantie einer gleich bleibenden Wasserqualität. Mit der im November vergangenen Jahres in Kraft getretenen Gesetzesänderung werden Vermieten inzwischen auch verpflichtet, die zentrale Anlage der Warmwasserinstallation auf eventuell vorhandene Legionellen (Bakterien) untersuchen zu lassen, sobald mindestens drei Wohnungen über eine solche Anlage versorgt werden. Die Ergebnisse der Untersuchung müssen jährlich beim zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die regelmäßige Untersuchung ist wichtig, da die Erwärmung und Abkühlung, wie sie in Rohren eines Warmwasseraufbereiters mehrmals täglich stattfindet, die Vermehrung verschiedener Bakterien und Pilze begünstigt. Kommt ein Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann sich daraus im Fall einer darauf zurückzuführenden Erkrankung, ein hoher Schadensersatzanspruch ergeben. Nach umfangreichen Untersuchungen der Forschungsgesellschaft für Energiewirtschaft, zusammen mit der Technischen Universität München wird empfohlen, bei anstehenden Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen in diesem Bereich den Austausch der Anlage gegen ein dezentrales System zu erwägen. Dies ist nicht nur hygienisch sicherer, sondern arbeitet auch kostengünstig, da jeweils geringere Wassermengen erwärmt und diese schneller verbraucht werden.