Baumwurzeln dürfen Nachbargrundstück nicht beeinträchtigen

Wächst auf dem eigenen Grundstück ein schöner, großer Baum, so dürfen die Wurzeln des Baumes nicht dazu führen, dass der Rasen des Nachbarn beeinträchtigt wird. Dies entschied das Amtsgericht München in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen 121 C 15076/09.

In einem solchen Fall müssen die Wurzeln des Baumes gekappt werden, so das Urteil. Im konkreten Fall ging es um vier alte Bäume, die ihre Wurzeln in den Jahren derart ausgebreitet hatten, dass der Rasen des Nachbargrundstückes durchwuchert wurde. Eine Rasenpflege war nicht mehr möglich. Das Aufmerksammachen der Nachbarn wurde nicht beachtet und somit wurde geklagt. Erfolgreich, denn das AG München entschied, dass es sich bei dem Fall um eine erhebliche Verschlechterung des Grundstückes handele und ordnete an, dass die Wurzeln gekappt werden müssen. Auf Grund des Alters der Bäume müsse in naher Zukunft so oder so mit einem Fällen der Bäume gerechnet werden, so das Amtsgericht.

Laut Gesetz müssen zwar nicht die Bäume gefällt werden, da diese schon 20 Jahre an der Grundstücksgrenze stehen, jedoch sei das Wurzelwerk von der Verjährung nicht betroffen.