Kündigung wegen Eigenbedarf für GmbH nicht zulässig

Für eine eingetragene Firma ist es schwieriger einem Mieter wegen des Eigenbedarfs eines der Firmengesellschafter zu kündigen. Auch der Bundesgerichtshof wies die Klage einer GmbH & Co. KG ab, die ihren Mieter mit der Begründung ‚Eigenbedarf‘ kündigen wollte. Zwar ist eine so begründete Vertragskündigung bei einer GbR möglich, bei einer Personenhandelsgesellschaft, wie im Falle einer GmbH & Co. KG jedoch nicht. Diese sind in der Regel so umfangreich, dass ein Eigenbedarf fast immer besteht oder konstruiert werden könnte. Dadurch allerdings verlöre der Mieter einer GmbH & Co. KG jegliche Rechtssicherheit, was ihm nicht zuzumuten ist.