Mieter trägt Anwaltskosten

Bei Streit um eine Wohnungskündigung der außergerichtlich geklärt wird, muss der Mieter, auch wenn er im Recht ist, die Anwaltskosten selbst tragen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Im dort vorliegenden Fall wurde einem Mieter wegen „Eigenbedarfs“ gekündigt, ohne Angabe des Kündigungsgrundes. Ein vom Mieter beauftragter Anwalt wies den Vermieter schriftlich daraufhin und stellte dies seinem Auftraggeber in Rechnung. Es liegt laut BGH im Interesse des Mieters zu prüfen, ob eine erhaltene Kündigung rechtswirksam ist. Die Kosten für diese Prüfung müsse er jedoch selbst tragen. Sinnvoller ist es, einer solchen Kündigung durch ein einfaches Schreiben zu widersprechen. Dann liegt es am Vermieter die Rechtmäßigkeit der Kündigung nachzuweisen, da das Mietverhältnis sonst bestehen bleibt.