Archiv der Kategorie: Vermietung

Mieterklage gegen Rauchbelästigung abgelehnt

Nach dem aufsehenerregenden Gerichtsurteil, dass eine Wohnungskündigung, wegen Geruchsbelästigung durch Tabakrauch, als rechtmäßig bestätigte, wird jetzt eine Klagewelle in ähnlichen Fällen erwartet. Allerdings wird auch in Zukunft eine Klage, wegen Rauchens in der Wohnung, nur selten erfolgreich sein. Das musste jetzt auch ein Rentnerehepaar aus Premnitz feststellen, dass gegen den aufsteigenden Qualm ihrer unter, ihnen wohnenden, Nachbarn geklagt hatten. Damit wollten sie erreichen, dass ihre Nachbarn nur während vorgegebener Zeiten auf ihrem Balkon rauchen dürften und ständig ihren Aschenbecher leeren müssten. Dem hat das Amtsgericht Rathenow einen Riegel vorgeschoben. Demnach ist das Rauchen der angegebenen 12 Zigaretten pro Tag, auf dem Balkon, keine „wesentliche Beeinträchtigung“. Ein Unterlassungsanspruch ist in dem Fall nicht gerechtfertigt. Zwar wollen die Kläger Berufung gegen das Urteil einlegen, doch ein anderes Ergebnis wird nicht erwartet.

 

Was wünschen sich die Mieter von heute?

Nicht jeder Mieter leidet unter den steigenden Mietpreisen. Mit 29 Prozent, sind für fast ein Drittel der Deutschen, die Kosten bei der Wahl der Wohnung zweitrangig. Bei den Besserverdienenden ist die Miethöhe jedem Zweiten vollkommen egal. Sie legen mehr Wert auf eine gute Lage der Wohnung. 65 Prozent von ihnen machen die Entscheidung für oder gegen eine angebotene Wohnung davon abhängig, in welchen Stadtteil sie liegt. Nur für 49 Prozent der Besser- oder Spitzenverdiener ist auch der Mietpreis ein entscheidender Faktor. Im Vergleich mit der Gesamtbevölkerung stellen Besser- und Spitzenverdiener allerdings den kleineren Teil. Alle Bevölkerungsschichten berücksichtigend, nennen 71 Prozent den Preis als entscheidendes Kriterium für die Wohnungswahl. Wenn sie die Wahl haben, legen Mieter viel Wert auf Details. Befragt nach den verschiedenen Auswahlkriterien sind ihnen, nach Lage und Mietpreis, noch ein Balkon, (43 Prozent), die Nebenkosten (41 Prozent) und die Einrichtung des Bades (32 Prozent) wichtig. Das ermittelte das Immobilienportal immowelt.de, in einer repräsentativen Studie.

 

Mieterhöhungen erhöhen das Armutsrisiko

Die steigenden Mieten in den meisten deutschen Großstädten, erhöht stark das Armutsrisiko, besonders für Familien mit Kindern. „Armut muss in Deutschland stärker regional erfasst und bekämpft werden“, erklärte Jörg Dräger, der Vorstandsvorsitzende der Bertelsmann Stiftung. Wie die Bertelsmann Stiftung ermittelte, haben Familien, die nur über 60 Prozent, oder weniger, des ortsüblichen Einkommens verfügen, durch die inzwischen überall stattgefundenen Mieterhöhungen, weniger Geld zur Verfügung, als eine Familie, die Hartz-IV erhält. In 60 von 100 untersuchten Großstädten, liegt das nach der Mietzahlung verbleibende Einkommen, für betroffene Familien mit zwei Kindern, bei rund 660 Euro. Das sind durchschnittlich 43 Prozent weniger, als eine gleichgroße Familie mit Hartz-IV zum leben hat. Nur in wenigen Gegenden, wie beispielsweise um Heilbronn, ist ein gegenteiliger Effekt zu sehen. Das liegt daran, dass dort das Durchschnittseinkommen relativ hoch ist, während ausreichend vorhandene Wohnungen für einen entspannten Wohnungsmarkt sorgen. Hier liegt das Einkommen von gering verdienenden Familien, nach Abzug der Miete, rund 66 Prozent über dem Hartz-IV-Level. Deutschlandweit jedoch wächst das Armutsrisiko für zahlreiche Familien aus der unteren Mittelschicht, durch die steigenden Mieten.

 

BGH kippt weitere Renovierungsklausel

Der BGH hat einen Teil der Renovierungsklausel in Mietverträgen für ungültig erklärt. Demnach müssen Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt werden, wenn im Mietvertrag dem Vermieter das Recht garantiert wurde, als Berechnungsgrundlage den Kostenvoranschlags „eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts“ zu verwenden. Liegt eine solche Vertragsklausel vor, müssen die betroffenen Mieter nicht renovieren und auch keine sonst üblichen Anteile der Renovierungskosten zahlen. Davon sind, nach bisherigen Schätzungen, mehrere hunderttausend Vermieter betroffen, da ein Großteil der Mietverträge inzwischen derartige Schönheitsreparaturklauseln enthalten. Darin sind in der Regel Fristenpläne verzeichnet, die Stufenweise die Renovierungspflicht nach einer bestimmten Anzahl von Mietjahren festlegt. Dadurch sollen auch Mieter, die nur wenige Jahre in einer Wohnung lebten, anteilmäßig an den Renovierungskosten beteiligt werden. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass solche Klauseln nur dann gültig bleiben, wenn sie „nachvollziehbar und verständlich“ sind, was bei einer allein dem Vermieter zustehenden Entscheidung über die Auswahl des Kostenvoranschlags, nicht der Fall ist.

 

CDU stoppt vorerst Mietpreisbremse

Erst vor wenigen Wochen versuchte die CDU – im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl – mit der Ansage, eine Mietpreisbremse in ihre Wahlprogramm aufzunehmen, zu punkten. Doch davon ist die Union scheinbar schon wieder abgerückt. Die Mitglieder der CDU haben, bei der Abstimmung eines diesbezüglichen Antrags der Grünen-Fraktion, die vorgeschlagene Mietpreisbremse mehrheitlich abgelehnt. Peinlich und zu recht als „Heuchelei“ beschimpft wird das Ergebnis, da die CDU eine Mietpreisbremse sogar in ihr eigenes Wahlprogramm aufgenommen hatte. Demnach wollte sich die CDU dafür einsetzen, dass die einzelnen Bundesländer die Berechtigung erhielten, in Gebieten mit einem Mangel an Wohnraum, die Mieterhöhung bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent der jeweils ortsüblichen Miete zu begrenzen. Die CDU gab nach der verlorenen Abstimmung an, das immer noch zu planen, doch sollte dies erst nach der Wahl geschehen. Renate Künast, die Fraktionschefin der Grünen kritisiert: „Das schafft nur die Merkel-Union: Im Wahlprogramm eine Mietpreisbremse fordern und im Bundestag dagegen stimmen. Die angebliche Sorge der Kanzlerin um die Mieterinnen und Mieter ist pure Heuchelei.“ Bisher können Vermieter bei einer Neuvermietung relativ frei über die Miethöhe entscheiden. Derzeit haben neben der CDU auch SPD und Grüne eine Mietpreisbremse auf ihrer Agenda. Falls die CDU doch daran festhält und das bisherige Veto lediglich dem Wunsch entsprang, bei einer Wiederwahl selbst damit Pluspunkte für Sozialarbeit zu sammeln, dann dürfte es für Vermieter keine Rolle spielen, wo sie im Herbst ihr Kreuz setzen – vorausgesetzt natürlich, sie lassen sich in ihrer Entscheidung von persönlichen, finanziellen Erwägungen leiten.