Archiv der Kategorie: Steuer

Photovoltaikanlage auf dem Dach auch in 2010 immer noch rentabel

Die gemeinnützige Klimaschutz-Beratungsgesellschaft Co2Online hat nach den Angaben von 16.000 Verbrauchern ermittelt, dass eine 2010 erstellte Anlage immer noch genügend Rendite abwirft. Renditen um 4,8 Prozent sind möglich. Mit einer hochwertigen Solaranlage und viel Sonneneinstrahlung sei in Zukunft sogar eine Rendite von 6 Prozent und mehr möglich. Und das obwohl die staatlichen Zulagen verringert wurden und immer noch werden. Die Einspeisevergütung soll unter anderem auch verringert werden, damit Unternehmen, ihre Anlagen preiswerter machen. Denn oft sind diese immer noch überteuert und schon mit geringeren Beträgen hat das Unternehmen einen großen Umsatz erzielt. Die Entwicklungsgebühren sind schon mit den Verkauf in den letzten Jahren beglichen. Für die Unternehmen fallen im Normalfall keine großen Entwicklungskosten an.

Um sich genauestens über seine Erträge zu informieren, kann man sich auf der Internetseite energiesparclub.de anmelden und sich ganz einfach die Erträge von seinem eigenen Dach errechnen zu lassen. Durch den eigenen Stromzähler den Photovotaikanlagen haben ist der Energieertrag vom Eigentümer leicht ablesbar und zu errechnen. Hierfür müssten die Werte nur in das Konto eingetragen werden. Und schon kann man auch feststellen, ob der prognostizierte Ertrag der Anlage, wie ihn die Hersteller angeben auch erreicht wurde. Im Regelfall liegt dieser Ertrag tiefer, als der tatsächliche Ertrag durch die Sonneneinstrahlung.

Der Besitzer kann mit dem Konto stets feststellen, ob die Erträge der Anlage im technisch vorgegebenen Bereich liegen. Er sieht, wie hoch die monatliche Einspeisevergütung ist und wie viel CO2-Emmissionen durch die Anlage vermieden worden sind.

 

Warum ich Immobilien als Geldanlage nutzen sollte?

Die Möglichkeiten sein Geld gewinnbringend anzulegen sind umfangreich. Schon längst geben sich viele Menschen nicht mehr mit 1 bis 2 Prozent Rendite für eine einfache Spareinlage zufrieden. Aktien und Fonds versprechen oft hohe Gewinne, sind aber auch nicht ohne Risiko. Wer über einen eher begrenzten Betrag verfügt, den er regelmäßig sparen kann, versucht deshalb vor allem sichere Anlagemöglichkeiten zu finden. Eine der sichersten Anlagen überhaupt, ist und bleibt die Immobilie. Egal ob zur Eigennutzung oder als Anlage gedacht, Immobilien bieten vor allem eine hohe Wertsicherheit. Haben in immer wiederkehrenden Finanzkrisen andere Anlageformen mit Renditeausfällen zu kämpfen, so bleiben gerade in solchen Zeiten die Immobilienpreise weitestgehend stabil. Auch die Renditechancen sind nicht schlecht. Immer mehr Menschen ziehen um höhere Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz zu bekommen in die großen Ballungsgebiete. Dadurch steigt die Nachfrage, was sich positiv auf die Wertsteigerung auswirkt. Dazu kommt, dass die Steuervorteile einen nicht zu unterschätzenden Anteil zur Finanzierung dieser Anlage beitragen und bei Vermietungen Abschreibungen und der Erhaltungsaufwand steuerlich geltend gemacht werden kann.

 

Grunderwerbssteuer ist rechtmäßig

Beim Kauf einer Immobilie muss eine Grunderwerbssteuer von circa 3,5 Prozent gezahlt werden. Bisherige Klagen dagegen wurden vom Bundesfinanzhof mit der Begründung abgelehnt, die Eigenheimzulage wirke ausgleichend auf eine möglicherweise hemmende Wirkung der Grunderwerbssteuer. Doch die Eigenheimzulage ist inzwischen weg gefallen. Trotzdem hält der Bundesfinanzhof daran fest, dass die Grunderwerbssteuer Verfassungskonform sei. Jetzt begründet er dies damit, dass eine „drosselnde Wirkung“ auf Immobilienkäufe nicht vorliegt. Auch wenn durch den Wegfall der Eigenheimzulage Familien stärker belastet werden, liegt kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz vor. Die Rechtmäßigkeit einer Steuer dürfe, so der Bundesfinanzhof, nur innerhalb der Steuer selbst geprüft werden und nicht in Abhängigkeit von Subventionen wie der ehemaligen Eigenheimzulage. Auch andere beim Kauf einer Immobilie anfallende Kosten, wie beispielsweise Notar- und Maklergebühren, sprechen gegen eine angenommene Behinderung des Immobilienerwerbs durch die Grunderwerbssteuer.

 

Die Grunderwerbsteuer wird in den Ländern deutlich angehoben

Anders als erwartet, wird die Grunderwerbsteuer in den Bundesländer deutlich angehoben. Somit wird es in Zukunft deutlich schwieriger sich ein Eigenheim zu leisten. Bis September 2006 hatte die Bundesregierung den Grunderwerbsteuersatz einheitlich mit 3,5 Prozent festgelegt. Seither dürfen aber die einzelnen Bundesländer, denen die Steuer zufließt, die Höhe individuell bestimmen. „Damals war erwartet worden, dass die Länder im Wettbewerb um Neubürger und Unternehmen die Grunderwerbsteuer senken würden„, sagt Stefan Walter, Geschäftsführer des Eigentümerverbands Haus & Grund. Jetzt jedoch geschieht das Gegenteil. „Es ist zu befürchten, dass fast alle übrigen Länder folgen werden, um ihre Kassenlage aufzubessern„, sagt Walter. Nachdem die Länder Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 4,5 Prozent bereits erhöht haben. Doch das ist noch nicht die Spitze. An die Spitze kommen die Länder Brandenburg und Schleswig-Holstein. Diese wollen bis 2011 auf satte 5,0 Prozent anheben. Anhand dieser Zahlen lässt sich leicht errechnen, wie sich die Steuererhöhung für einen Käufer bemerklich macht. Einzig verschont bleiben wahrscheinlich Bayern und Baden-Würtenberg. Die Haushalte stehen im Gegensatz zu den anderen Bundesländern nicht so tief in den negativen Zahlen. Aber egal ob nicht alle die gleichen Prozentzahlen bei der Grunderwerbsteuer haben, es ist in den meisten Augen eine Frechheit.

 

Die Sanierung eines Daches bei Photovoltaikanlagenbau kann steuerlich abgesetzt werden

Ein Unternehmer klagte auf Vorsteuerabzug für die Sanierung eines asbesthaltiges Dach. Das FG Nürnberg(Urteil vom 29.9.2009, Az. 2 K 784/2009, EFG 2010 S. 833) gab dem Unternehmer Recht. Doch eine klare Linie ist nicht erkennbar. Bisher entschieden die Richter immer anders. Der Vorsteuerabzug für Kosten der Dachsanierung im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage wirft schwierige umsatzsteuerliche Fragen auf. Im vorliegenden Fall handelte es sich um die Sanierung eines Daches, das früher ein landwirtschaftlich genutztes Stallgebäude war. Für die vorbereiteten Arbeiten zum Aufbau der neuen Photovoltaikanlage wurden Arbeiten auf Rechnung verrichtet, die er als einen Vorsteuerabzug in Höhe von 6.472 Euro gegenüber dem Finanzamt geltend machen wollte. Dies aber lehnte das Finanzamt ab. Die Kosten der Dachsanierung sah es als nicht abziehbare Erhaltungsaufwendungen des Gebäudes an. Doch nach der Klage und dem daraus resultierenden Urteil musste das Finanzamt dem Unternehmer den Vorsteuerabzug anerkennen. Die Gründe für die Richter waren:

  • Der Gesetzgeber verbietet die Montage von Fotovoltaikanlagen auf Asbestzementdächern. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Straftat dar.
  • Die Asbestsanierung darf nur durch eine Fachfirma erfolgen.
  • Die Dachsanierung wäre ohne die Errichtung der Anlage nicht notwendig gewesen. Ein Gutachten einer Firma zur Haltbarkeit des alten Eternitdaches lag vor.
  • Durch die Dacherweiterung entstand kein zusätzlicher Wohn-, Nutz- oder Abstellraum und
  • Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen der Dachsanierung und den Erweiterungsarbeiten mit der unternehmerischen Tätigkeit als Solarstromerzeuger war praktische gegeben.

Doch in anderer Hinsicht könnte eine Dachsanierung nicht als Vorsteuerabzug gewährt werden, wenn es sich dabei um eine nicht notwendige Reparaturarbeit handelt.