Baufinanzierung in Teilbeträgen: Welche Nachweise ich vor dem nächsten Abruf kläre
Beim Neubau oder einer größeren Modernisierung wird eine Baufinanzierung nicht immer vollständig am ersten Tag ausgezahlt. Oft stehen mehrere Abrufe an, passend zu Rechnungen und Baufortschritt. Ich plane deshalb nicht nur die Darlehenssumme, sondern auch den Weg vom Beleg bis zum Zahlungstermin. Welche Dokumente die Bank verlangt, steht im konkreten Vertrag und in den Auszahlungshinweisen; eine pauschale Liste für alle Institute gibt es nicht.
Warum eine zugesagte Summe nicht sofort frei verfügbar sein muss
Ein Darlehensvertrag kann festlegen, dass Auszahlungen in Teilbeträgen und nach Nachweis bestimmter Kosten erfolgen. Bei einem Neubau kommen zum Beispiel Abschlagsrechnungen, Rechnungen einzelner Gewerke oder ein Bautenstandsbericht in Betracht. Manche Banken zahlen direkt an den Rechnungsteller, andere überweisen nach geprüftem Abruf auf ein benanntes Konto. Ich würde vor dem ersten Auftrag schriftlich festhalten, welche Variante für mein Darlehen gilt.
Wichtig ist die Trennung zwischen Kreditgenehmigung und Auszahlungsvoraussetzung. Die Finanzierung kann bereits zugesagt sein, während einzelne Bedingungen für den Abruf noch fehlen. Eine Grundbuch- oder Rangbestätigung, Rechnungen, Zahlungsbelege oder ein Formular zum Verwendungsnachweis können je nach Vertrag verlangt werden. Dass eine andere Bank bei einem Bekannten weniger Unterlagen wollte, sagt über meinen Vertrag wenig aus.
Meine Unterlagenmappe für einen Teilabruf
- Auszahlungsauftrag: Ich notiere Darlehenskonto, gewünschten Betrag, Empfänger und Fälligkeit der Rechnung. Bei mehreren Finanzierungsbausteinen kennzeichne ich, aus welchem Topf die Zahlung kommen soll.
- Rechnung und Leistungsbezug: Ich prüfe, ob Rechnung, Abschlagsplan oder Bautenstandsbericht zum vereinbarten Vorhaben passt. Ein Angebot ist nicht automatisch eine Rechnung oder ein Auszahlungsnachweis.
- Eigenkapitalnachweis: Falls zuerst eigene Mittel einzusetzen sind, bewahre ich Kontoauszug und Überweisungsbeleg geordnet auf. Ob das tatsächlich gefordert ist und in welcher Höhe, muss ich meinem Finanzierungsvertrag entnehmen.
- Fristen: Ich vergleiche den Zahlungstermin mit der Bearbeitungszeit der Bank und frage nach, wenn Unterlagen nachgereicht werden dürfen oder eine Prüfung aussteht.
- Saldo und Restbetrag: Nach jeder Auszahlung aktualisiere ich, was noch abrufbar ist und wann eine bereitstellungszinsfreie Frist endet.
Rechnung nicht vorschnell vorfinanzieren
Wenn ich erst selbst zahle und später eine Erstattung aus dem Darlehen beantrage, brauche ich dafür möglicherweise einen Zahlungsbeleg. Die ING beschreibt etwa einen eigenen Verwendungsnachweis mit gesammelten Rechnungen, bevor weitere Mittel abgerufen werden können. Das ist ein Beispiel für einen Bankablauf, keine allgemeine Regel für jeden Kreditgeber. Ich frage meine Bank deshalb vor einer größeren Eigenzahlung, welche Belege sie akzeptiert und ob die Rechnung vorher eingereicht werden muss.
Bei einer Rechnung des Bauträgers würde ich außerdem Zahlungsplan und Bauvertrag nebeneinanderlegen. Eine fällige Abschlagszahlung sollte nicht allein deshalb angewiesen werden, weil die Bank den Kredit zugesagt hat. Umgekehrt sollte ich den Abruf auch nicht bis zum letzten Tag aufschieben, wenn Bearbeitung oder Nachweisprüfung Zeit brauchen.
So kläre ich offene Punkte schriftlich
Ich schicke der Bank die konkrete Rechnung, nenne den vereinbarten Fälligkeitstag und frage in einer Nachricht nach dem fehlenden Dokument, der erwarteten Bearbeitungszeit und dem vorgesehenen Zahlungsempfänger. So lässt sich später nachvollziehen, ob die Auszahlung vollständig beauftragt war oder noch eine Bedingung offenstand.
Mein nächster Schritt wäre, die Auszahlungsbedingungen aus Darlehensvertrag und Bankportal in eine kleine Checkliste zu übertragen. Bei abweichenden Baufortschritten, geänderten Rechnungen oder einer drohenden Fristüberschreitung stimme ich die Änderung mit Bank und Bauträger ab, bevor ich neue Kosten auslöse.