KfW 358/359 2026: So prüfe ich den Ergänzungskredit für die Sanierung
Ein Förderbescheid liegt vor, die Sanierung soll starten, aber der Zuschuss ist noch nicht auf dem Konto. Genau an dieser Stelle kann der KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 interessant werden. Ich ordne ihn als mögliche Zwischenfinanzierung ein – nicht als zusätzlichen Zuschuss und auch nicht als Kredit, den man unabhängig von einer bereits bewilligten Förderung beantragen kann.
Wofür die KfW 358 und 359 vorsieht
Die Programme gehören zum BEG-Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden. Nach den aktuellen KfW-Informationen können damit förderfähige Kosten einer Maßnahme finanziert werden, wenn dafür bereits ein Zuschuss der KfW oder ein Bescheid des BAFA bewilligt ist, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Die Förderzusage darf bei Antragstellung nicht älter als zwölf Monate sein. Der Kredit kann bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen; die konkrete Finanzierung und Kreditentscheidung kläre ich mit einem Finanzierungspartner.
Wichtig für meinen Zeitplan: Die KfW beschreibt den Ergänzungskredit als Zusatz zu einer Zuschussförderung. Eine bloße Aussicht auf einen Zuschuss reicht also nicht. Die KfW nennt außerdem Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben als nicht förderfähig. Ich kläre deshalb vor dem Handwerkerauftrag, welche Zuschusszusage bereits vorliegt und ob der nächste Schritt mit den geltenden Förderbedingungen zusammenpasst.
358 und 359 sind nicht dieselbe Zielgruppe
Beim Ergänzungskredit Plus 358 nennt die KfW besondere Voraussetzungen für Privatpersonen: Die Person muss Eigentümerin oder Eigentümer sein und die Wohneinheit als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz selbst nutzen; außerdem darf das Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreiten. Der Ergänzungskredit 359 ist für weitere förderfähige Auftraggeber geöffnet, darunter Wohnungseigentümergemeinschaften und weitere dort aufgeführte natürliche oder juristische Personen. Ich prüfe deshalb die Produktnummer gemeinsam mit meiner Rolle beim Vorhaben – „ich besitze eine Wohnung“ reicht als Prüfung nicht aus.
Bei einer Maßnahme am Gemeinschaftseigentum frage ich früh nach, wer auf der Förderzusage als Antragsteller steht und wer den Kredit beantragen soll. Bei einer einzelnen Eigentumswohnung können Eigentum, Zuschusszusage und Auftraggeber auseinanderfallen. Den Antrag und die Sicherheiten bespreche ich mit dem Finanzierungspartner, bevor ich Geld für die Maßnahme einplane.
Die Zuschussauszahlung verändert den Kreditplan
Ein Punkt wird in der Liquiditätsrechnung leicht übersehen: Wenn ich einen bewilligten Zuschuss über den Ergänzungskredit zwischenfinanziert habe, muss der Zuschussbetrag nach seiner Auszahlung grundsätzlich unverzüglich und spätestens innerhalb von drei Monaten über den Finanzierungspartner an die KfW zurückgeführt werden. Damit ist der Kredit nicht automatisch eine langfristige Finanzierung des gesamten Sanierungsbetrags. Ich plane die spätere Teilrückzahlung von Anfang an als eigenen Schritt ein.
- Ich lege Zuschusszusage oder BAFA-Bescheid mit Datum bereit und prüfe die Zwölf-Monats-Frist.
- Ich gleiche Produkt 358 oder 359 mit Eigentum, Selbstnutzung, Antragsteller und Art des Gebäudes ab.
- Ich lasse mir von meinem Finanzierungspartner bestätigen, welche Kosten und Unterlagen für den konkreten Antrag erforderlich sind.
- Ich trage eine mögliche Zuschussauszahlung und die anschließende Teilrückzahlung in meinen Liquiditätsplan ein.
- Ich prüfe die aktuelle KfW-Dokumentenfassung, weil Programmbedingungen geändert werden können.
Mein sinnvoller nächster Schritt
Ich würde Förderzusage, Angebot der Fachfirma und geplanten Starttermin nebeneinanderlegen und dann mit einem Finanzierungspartner klären, ob der Ergänzungskredit im konkreten Fall passt. Eine Förderung oder Kreditbewilligung ist nicht garantiert; KfW und Finanzierungspartner prüfen die jeweiligen Voraussetzungen. Gerade bei einer älteren oder denkmalgeschützten Immobilie rechne ich außerdem mit möglichen Zusatzkosten, die nicht automatisch von jedem Zuschuss umfasst sind. Dazu habe ich die Kostenfragen bei einer Denkmalwohnung ohne Energieausweis gesondert betrachtet.