Kaufpreis an zwei Empfänger: Warum ich die Verkäuferbank nicht als Zusatzkosten verbuche

17. Oktober 2026 | Immobilien-Ratgeber

Im Kaufvertrag steht ein Gesamtpreis, später tauchen für die Zahlung mehrere Empfänger auf. Ein Teil soll an die Bank des Verkäufers gehen. Ich bin Alex und würde diese Konstellation zuerst als Aufteilungsfrage prüfen, bevor ich den Finanzierungsbedarf vermeintlich nach oben korrigiere.

Denn die Ablösung einer noch gesicherten Verkäuferverbindlichkeit kann aus dem vereinbarten Kaufpreis erfolgen. Der Betrag an die Verkäuferbank ist dann nicht einfach zusätzlich zum vollständigen Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. Welche Beträge wohin gehören, ergibt sich aus der konkreten notariellen Abwicklung.

Ich unterscheide Kaufpreis und Zahlungsweg

Für meine Übersicht schreibe ich zuerst den vereinbarten Gesamtpreis auf. Darunter stehen die in den maßgeblichen Unterlagen genannten Teilbeträge und Empfänger. Erst anschließend prüfe ich, ob ihre Summe zum vorgesehenen Kaufpreis passt. Andere vereinbarte Kosten bleiben eigene Positionen.

Eine bestehende Grundschuld kann noch Verbindlichkeiten des Verkäufers sichern. Bei der Lastenfreistellung organisiert das Notariat die notwendigen Unterlagen und die Ablösung aus dem Kaufpreis. Daraus würde ich aber keine pauschale Anweisung für einen selbst gewählten Überweisungsweg machen.

Ein bewusst vereinfachtes Beispiel

Ich nehme einen frei erfundenen Kaufpreis von 300.000 Euro an. Nach den im Beispiel bestätigten Vorgaben wären davon 80.000 Euro an einen Kreditgeber und 220.000 Euro an den Verkäufer zu zahlen. Zusammen ergeben beide Beträge 300.000 Euro, nicht 380.000 Euro.

Dieses Beispiel erklärt nur die Addition. Es ist weder ein Muster für einen konkreten Vertrag noch eine Aussage darüber, wann bezahlt werden darf. Die jeweiligen Voraussetzungen, Zahlungsziele und Verwendungszwecke müssen im wirklichen Fall aus den zuständigen Unterlagen geklärt werden.

Die Mitteilungen gehören nebeneinander

Vor einer Zahlung würde ich Kaufvertrag und die dazugehörige notarielle Zahlungsmitteilung gemeinsam lesen. Bleibt ein Empfänger oder eine Summe unklar, kläre ich das über das bekannte Notariat. Ich möchte nicht aus einer isolierten E-Mail ableiten, dass sich der vereinbarte Zahlungsweg geändert hat.

Bei Unstimmigkeiten würde ich mit den konkreten Dokumenten nachfragen. Ein telefonischer Hinweis ersetzt in meiner Ablage keine nachvollziehbare Bestätigung. Ebenso würde ich nicht nur den sichtbaren Grundschuldbetrag im Grundbuch als tatsächlichen Ablösebetrag übernehmen. Das sind unterschiedliche Größen.

Die eigene Bank muss die Aufteilung kennen

Wird ein Teil aus einem Immobilienkredit bezahlt, würde ich die maßgeblichen Zahlungsunterlagen rechtzeitig an den Finanzierungspartner geben. Ich prüfe, welche Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Teilzahlungen im konkreten Ablauf umgesetzt werden. Eine allgemeine Zusage, dass jede Bank gleich verfährt, lässt sich daraus nicht machen.

Auch Eigenmittel müssen zum Zahlungsplan passen. Ich würde festhalten, welcher Teil aus welchem verfügbaren Betrag kommt, ohne denselben Eigenkapitalbestand mehrfach zuzuordnen. Zum zeitlichen Abgleich passt der Beitrag über Kaufpreisfälligkeit und Auszahlungsvoraussetzungen.

Nachweise statt Erinnerung

Nach den tatsächlich ausgeführten Zahlungen würde ich die Belege zu den jeweiligen Teilbeträgen legen. Damit bleibt erkennbar, welche Position bereits erledigt ist und welcher Rest noch offensteht. Ein vorgemerkter Auftrag ist in meiner Übersicht noch keine bestätigte Ausführung.

Mein nächster Schritt wäre eine einzige Gesamtrechnung

Ich würde eine Seite mit Gesamtpreis, vorgesehenen Teilzahlungen, Empfängern und Finanzierungsquellen vorbereiten. Diese Seite hilft beim Fragenstellen, ersetzt aber keine notarielle Zahlungsanweisung. Die eigentliche Zahlung richte ich nach den geklärten Voraussetzungen und Vorgaben aus.

Das Ziel ist überschaubar: Keine Doppelzählung, kein übersehener Teilbetrag und keine voreilige Zahlung. Erst wenn die Aufteilung rechnerisch und anhand der Unterlagen verständlich ist, kann ich den benötigten Finanzierungsbetrag sinnvoll danebenlegen.