Ruhestörender Lärm ist nicht nur für Mieter ein Ärgernis, sondern gegebenenfalls auch für den Vermieter – wenn der Mieter ihn dafür haftbar macht. Mieter die dauerhaft durch andere Mieter gestört werden, können ihre Miete entsprechend kürzen. Wie inzwischen das Amtsgericht Bremen entschieden hat, können Vermieter sich diesen Verlust allerdings vom Verursacher ersetzen lassen. Im vorliegenden Fall wurden Bewohner durch massiv, ruhestörenden Lärm wie Geschrei, Randale und laute Musik gestört. Die betroffenen Mieter kürzten ihre Miete deshalb um 20 Prozent. Daraufhin verklagte der Vermieter den Lärm-verursachenden Mieter auf die Höhe der erlittenen Verluste. Die Klage war erfolgreich. Als Argument gab das Gericht an, dass Mieter mit der Unterzeichnung des Mietvertrages sich dazu verpflichten, den Hausfrieden nicht zu verletzen. Geschieht dies doch ist der dabei entstandene Schaden vom Verursacher zu ersetzen.