Keine Mietminderung bei Gebäudesanierung

Die meiste Energie wird in Deutschland, anders als allgemein angenommen, im Haushalt benötigt. Gerade beim Heizen werden Unmengen an Energie durch schlecht gedämmte Gebäude verschwendet. Bislang war es Mietern eines Hauses rechtlich erlaubt, bei einer Sanierung des Gebäudes eine Mietminderung zu veranlassen. Dies schreckte jedoch viele Vermieter bei der Planung einer Gebäudesanierung ab. Zwar konnten die Sanierungskosten bislang auf die Mieter umgelegt werden, jedoch entschieden sich viele Hausbesitzer gegen eine Verbesserung des Gebäudes.

Dieses soll nun geändert werden. Die schwarz-gelbe Regierung will es den Hausbesitzern erleichtern, eine Sanierung des Gebäudes durchzuführen, indem die Mietminderungsklausel im Falle einer Gebäudesanierung gekippt wird. Ein auf dem ersten Blick intelligenter Schritt, um die Klima- und Energieziele der Bundesrepublik zu erreichen. Dem Ausbau der erneuerbaren Energien stehen vor allem effizientere Technicken gegenüber, die langfristig dazu führen sollen, dass weniger Energie benötigt wird. Schaut man jedoch etwas genauer hin, dann hat diese Änderung einen Haken. Die Mietminderung soll generell bei der Sanierung eines Gebäudes ausgesetzt werden. Unabhängig davon, ob es danach zu einer Energieeinsparung kommt oder nicht.

Hier muss die Bundesregierung noch einmal nachbessern, denn was bringt es einem Mieter, wenn er mehr Miete zahlen soll, weil das Haus saniert wurde, er aber keinerlei Einsparungen erreicht? Hier muss die Auflage eingebracht werden, dass eine Mietminderung nur dann nicht erfolgen kann, wenn der Mieter am Ende der Sanierung einen Nutzen davon hat.