Grunderwerbsteuer bezahlen: Ab wann läuft die Monatsfrist wirklich?

1. November 2026 | Immobilien-Ratgeber

Beim Immobilienkauf liegen die wichtigen Termine oft dicht beieinander: Notartermin, Fälligkeitsmitteilung, Kaufpreiszahlung und irgendwann der Grunderwerbsteuerbescheid. Ich trenne diese Zeitpunkte in meiner Finanzierungsübersicht konsequent. Sonst kann schnell der falsche Eindruck entstehen, die Steuer werde schon wenige Wochen nach dem Kaufvertrag automatisch fällig.

Für die Zahlungsfrist kommt es grundsätzlich auf den Steuerbescheid an. Das ist für die Liquiditätsplanung wichtig, denn der Kaufpreis und die Grunderwerbsteuer folgen unterschiedlichen Abläufen. Ich zeige, welche Termine ich notiere und worauf ich beim Bescheid zuerst schaue.

Grunderwerbsteuer: Die Monatsfrist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids

Nach § 15 Grunderwerbsteuergesetz wird die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Das Finanzamt darf auch eine längere Zahlungsfrist setzen. Entscheidend ist daher der konkrete Bescheid mit seiner Zahlungsaufforderung. Ich würde nicht vom Tag der Beurkundung aus eine pauschale Zahlungsfrist errechnen.

Der notarielle Kaufvertrag ist für die Entstehung des steuerbaren Vorgangs grundsätzlich bedeutsam. Die Fälligkeit der Zahlung ist aber ein eigener Schritt im Verfahren. Nach dem Kauf meldet der Notar den Vorgang dem Finanzamt; das Finanzamt setzt die Steuer fest und schickt den Bescheid. Der zeitliche Abstand zwischen diesen Schritten kann sich von Fall zu Fall unterscheiden.

Welche Termine ich in der Kaufpreisplanung auseinanderhalte

Ich führe dafür keine einzige Sammelfrist, sondern eine kleine Terminliste:

  • Beurkundung: Datum des notariellen Kaufvertrags und vereinbarte Regelungen zur Übernahme der Steuer notieren.
  • Fälligkeitsmitteilung des Notars: Sie betrifft den Kaufpreis und bestätigt, wann die vertraglichen Voraussetzungen für dessen Zahlung erfüllt sind.
  • Grunderwerbsteuerbescheid: Bekanntgabe und die dort genannte Zahlungsfrist separat erfassen.
  • Finanzierungsabruf: Mit der Bank klären, welche Kosten der Darlehensvertrag umfasst und welche Mittel selbst bereitzustellen sind.

Das klingt nach Bürokratie, verhindert aber einen häufigen Denkfehler: Die Mitteilung des Notars über die Kaufpreisfälligkeit ist nicht der Steuerbescheid des Finanzamts. Ebenso sollte ich nicht annehmen, dass der Kredit automatisch jede Erwerbsnebenkostenposition abdeckt. Welche Beträge aus dem Darlehen finanziert werden, ergibt sich aus der konkreten Finanzierungsvereinbarung.

Warum ich Steuer und Kaufpreis getrennt einplane

Bei der Kaufpreiszahlung koordiniert der Notar die Abwicklung mit den Beteiligten. Für die Grunderwerbsteuer ist dagegen das Finanzamt zuständig. Die Steuer wird mit dem Bescheid angefordert. Erst nach ihrer Zahlung stellt das Finanzamt grundsätzlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch benötigt wird.

Für meinen Finanzierungsplan heißt das: Ich setze nicht voraus, dass die Steuer exakt am selben Tag wie der Kaufpreis bezahlt wird. Ich halte den Betrag trotzdem als absehbaren Liquiditätsbedarf bereit. So kann ich die mögliche zeitliche Verschiebung berücksichtigen, ohne daraus eine vermeintlich sichere zusätzliche Zahlungsfrist abzuleiten.

Ein praktischer Mini-Check vor dem Zahlungstermin

Wenn der Bescheid kommt, prüfe ich zuerst, an wen er adressiert ist, welchen Betrag das Finanzamt festgesetzt hat und wann die Zahlung laut Schreiben fällig wird. Danach gleiche ich das Datum mit meinem Kontostand und dem vereinbarten Finanzierungsrahmen ab. Bei Unklarheiten zum Bescheid frage ich beim zuständigen Finanzamt nach; Fragen zur Kaufpreisabwicklung bespreche ich mit dem Notariat beziehungsweise der finanzierenden Bank.

Was tun, wenn die Frist finanziell eng wird?

Ich würde eine knappe Liquidität nicht aussitzen und auch nicht davon ausgehen, dass eine Verlängerung automatisch gewährt wird. § 15 GrEStG erlaubt dem Finanzamt zwar, eine längere Zahlungsfrist zu setzen. Wenn die im Bescheid genannte Frist nicht eingehalten werden kann, sollte ich deshalb frühzeitig mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen und die eigene Situation konkret schildern. Eine Zusage oder Stundung ist damit nicht garantiert.

Auch die Bank sollte ich rechtzeitig einbeziehen, falls die Erwerbsnebenkosten bei der Finanzierung noch nicht eindeutig berücksichtigt wurden. Dabei helfen mir der Darlehensvertrag, der aktuelle Auszahlungsstand und der Steuerbescheid. Ein zusätzlicher Kredit ist keine automatische Lösung: Vor einer weiteren Finanzierung würde ich Rate, Laufzeit und Gesamtkosten mit dem vorhandenen Haushaltsbudget abgleichen.

Mein Fazit: Nicht vom Kaufvertrag auf den Zahlungstag schließen

Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig; das Finanzamt kann eine längere Zahlungsfrist setzen. Der Notartermin bleibt für den steuerlichen Vorgang relevant, ist aber nicht der Startpunkt dieser gesetzlichen Zahlungsfrist.

Ich notiere deshalb Bescheid, Frist, Kaufpreisfälligkeit und Darlehensabruf getrennt. Wer gerade eine Immobilie finanziert, kann sich außerdem meine Checkliste zu den Auszahlungsvoraussetzungen vor der Kaufpreiszahlung ansehen. Für den eigenen Fall zählen am Ende der erhaltene Steuerbescheid und die Vereinbarungen mit Notariat und Bank.