Durch eine Nachbesserung der gesetzlichen Regelung, sollen Riester-Sparanlagen zukünftig etwas attraktiver für Anleger werden. So darf bei der sogenannten Wohn-Riester bisher nur Kapital entnommen werden, wenn es nachweislich für die Anschaffung oder den Bau einer Wohnimmobilie verwendet wird. Ab dem 01. Januar 2014 soll es Sparern der Eigenheimrente zudem jederzeit möglich sein, Kapital für eine schon bestehende Immobilienfinanzierung zu entnehmen, um diese ganz oder teilweise abzulösen. Außerdem darf das in Wohn-Riester-Verträgen angesparte Kapital ab dem kommenden Jahr auch für Modernisierungen verwendet werden, womit die Wohn-Riester auch für Ältere Sparer interessant werden könnte. Neu ist auch eine Deckelung der Kosten, beim Wechsel des Anbieters. Diese „Verwaltungskosten“ lagen bisher durchschnittlich in Höhe der eingezahlten Raten des ersten Sparjahres.