Neue Steuererleichterung für Modernisierung

Eigentümer die ihren Wohnraum von Fachkräften reparieren oder modernisieren lassen, können 20 Prozent der dabei anfallenden Kosten von der Steuer absetzen. Damit soll Immobilienbesitzern die Sanierung, besonders im Bereich der Wärmedämmung ein wenig erleichtert werden. Gültig ist die Steuererleichterung für alle Bauarbeiten mit einem zu leistenden Arbeitslohn von bis zu 60.000 Euro. Zusätzlich zu der seit 2006 bestehenden staatlichen Unterstützung, will die Regierung jetzt auch Erweiterungen und Anbauten steuerlich subventionieren. „Das ist eine gute Nachricht, die da vom Bundesfinanzministerium kam. Jetzt ist für Steuerzahler noch viel mehr drin“, erklärt der Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL), Uwe Rauhöft, in einem Interview mit der „Welt“ online. Als Orientierungshilfe für Hausbesitzer liegt ein 37-seitiges Informationsschreiben bei den Finanzämtern aus. Steuerlich gefördert werden demnach beispielsweise Maschinenmieten, Kosten für deren An- und Abfahrt, sowie Handwerkerleistungen. Auch kleinere Schönheitsreparaturen, wie Maler- und Tapezierarbeiten, Modernisierungen von Küche oder Bad, das Verlegen neuer Böden, aber auch Gartenarbeiten, sind zukünftig absetzbar. Voraussetzung dafür sind eine Rechnung und die Bezahlung mittels Ãœberweisung auf das Konto des dienstleistenden Unternehmens. Bar bezahlte Rechnungen bleiben von der Subventionierung ausgenommen.