Als privater Vermieter steckt man oft in einem Spagat: Einerseits will man als Mensch fair und rücksichtsvoll handeln, andererseits muss man manchmal Entscheidungen treffen, die für den Mieter unbequem sind. So war es bei mir auch, als ich mich entschloss, eine Wohnung wegen Eigenbedarfs für meine Tochter zu kündigen.
Ich habe diesen Schritt nicht leichtfertig gemacht – aber ich wusste: Wenn ich’s tue, dann muss es rechtlich wasserdicht sein und menschlich fair.
1. Rechtlich sauber: Was der Gesetzgeber verlangt
Eine Eigenbedarfskündigung ist laut § 573 BGB möglich, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige benötigt. Dazu zählen:
- Kinder und Enkel
- Eltern und Schwiegereltern
- Geschwister in Ausnahmefällen
- Ehe- und Lebenspartner
Wichtig: Der Bedarf muss konkret und nachvollziehbar sein – ein „vielleicht irgendwann mal“ reicht nicht.
Ich habe in meinem Fall alles dokumentiert:
- Studium der Tochter in der Stadt
- Aktuell überteuertes WG-Zimmer
- Wunsch nach einem stabilen Wohnumfeld für Prüfungsphasen
2. Die Kündigung – schriftlich, konkret, begründet
Ich habe die Kündigung schriftlich auf Papier verfasst – mit eigenhändiger Unterschrift, per Einwurf-Einschreiben verschickt.
Der Inhalt war klar gegliedert:
- Nennung des Kündigungsgrundes (Eigenbedarf für meine Tochter)
- Genaue Person mit Verwandtschaftsgrad
- Klarer Bedarf mit Zeitangabe („Einzug zum 01.10.2024 geplant“)
- Angebot zum Gespräch über Alternativen oder Aufschub
Ich habe die gesetzlichen Kündigungsfristen beachtet – in meinem Fall 6 Monate, da das Mietverhältnis über 5 Jahre bestand.
3. Persönliche Kommunikation – mein wichtigster Hebel
Trotz des formellen Schreibens habe ich den persönlichen Kontakt gesucht. Ich wollte vermeiden, dass der Mieter sich „hinausgeworfen“ fühlt.
Ich habe ein Gespräch angeboten, persönlich erläutert, warum ich den Schritt gehe, und betont, dass ich keine andere Möglichkeit sehe, meiner Tochter ein sicheres und bezahlbares Zuhause zu bieten.
Ergebnis: Zwar war der Mieter nicht begeistert – verständlich. Aber durch die klare Kommunikation und ein faires Zeitfenster verlief der Auszug ohne Streit und ohne juristischen Ärger.
4. Was ich dem Mieter angeboten habe
Um den Übergang zu erleichtern, habe ich zusätzlich angeboten:
- Hilfe bei der Wohnungssuche über mein Netzwerk
- Mieterhöhung für die letzten Monate ausgesetzt
- Flexible Übergabe, falls er früher auszieht
Das war kein Muss – aber ich wusste: So nehme ich die Schärfe aus der Situation. Und ja, es hat sich gelohnt.
5. Häufige Fehler – die ich bewusst vermieden habe
- Unklare Begründung: „Eigenbedarf irgendwann“ zieht nicht
- Keine namentliche Benennung: Immer angeben, WER einziehen soll
- Fristen falsch berechnet: Immer Mietdauer prüfen
- Formfehler: Kündigung muss schriftlich erfolgen – E-Mail reicht nicht
Ich habe mir vorab einen Fachartikel und ein Musteranschreiben von Haus & Grund besorgt – das hat enorm geholfen.
Eigenbedarf ist heikel – aber mit Respekt machbar
Ja, es ist ein schwieriges Thema. Niemand kündigt gern. Aber wenn man’s tun muss, dann sollte man es rechtlich fundiert, menschlich fair und klar nachvollziehbar machen.
Für mich war es am Ende die richtige Entscheidung – meine Tochter konnte einziehen, der Mieter fand dank etwas Unterstützung zügig eine neue Wohnung, und der gesamte Ablauf verlief ohne Anwalt und ohne Streit.
Im nächsten Beitrag zeige ich dir vielleicht, wie ich Besichtigungen bei Neuvermietungen effizient organisiere – ohne Stress, ohne Massenandrang, aber mit Top-Ergebnissen.