Photovoltaik nach dem Hauskauf finanzieren: Was ich vor KfW 270 prüfe
Nach dem Hauskauf kommt bei manchen Eigentümerinnen und Eigentümern erst der Blick aufs Dach: Eine Photovoltaikanlage soll den laufenden Strombedarf senken und einen Teil des Stroms ins Netz einspeisen. Für mich beginnt die Finanzierung aber nicht mit einer attraktiven Monatsrate. Ich prüfe zuerst, welche Arbeiten wirklich zusammengehören, welche Förderung infrage kommt und ab wann ein Antrag gestellt werden muss. Bei einer größeren Anlage kann das KfW-Programm 270 eine mögliche Finanzierung sein. Es ist jedoch weder ein Zuschuss noch eine automatische Zusage.
Was das KfW-Programm 270 bei Photovoltaik abdeckt
Die KfW führt „Erneuerbare Energien – Standard“ unter der Programmnummer 270. Privatpersonen können den Kredit für eine Photovoltaikanlage beantragen, wenn zumindest ein Teil des erzeugten Stroms eingespeist oder verkauft wird. Laut KfW ist dafür kein Einspeisevertrag erforderlich. Ein Balkonkraftwerk oder eine Stecker-Solaranlage ist über dieses Programm nicht förderfähig. Auch eine Dachsanierung kann nach den Programminformationen mitfinanziert werden, wenn sie zum Vorhaben gehört. Ob die konkreten Einzelkosten in meinem Fall anerkannt werden, kläre ich vorab mit dem Finanzierungspartner.
Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt. Ich gehe über eine Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank. Die KfW nennt eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent der Investitionskosten; die Bank prüft dennoch meine Bonität und vereinbart die Sicherheiten. Ein ausgewiesener Programmzinssatz allein verrät daher noch nicht, welche Gesamtkosten mir persönlich angeboten würden.
Der wichtigste Zeitpunkt liegt vor dem Auftrag
Die KfW verlangt, den Antrag über den Finanzierungspartner zu stellen, bevor ich mit dem Vorhaben beginne und einen rechtlich bindenden Vertrag eingehe. Ich unterschreibe also nicht zuerst den Kauf- oder Installationsvertrag in der Annahme, die Finanzierung werde später schon nachgezogen. Erst bespreche ich Förderfähigkeit, Unterlagen, Sicherheiten und den geplanten Zeitplan; danach entscheide ich über einen verbindlichen Auftrag.
Auch die Bereitstellung sollte ich in meine Planung aufnehmen. Nach den derzeitigen Produktinformationen kann das Darlehen innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Ab sechs Monaten und zwei Bankarbeitstagen nach Zusage fällt eine Bereitstellungsprovision an. Wenn Dacharbeiten, Netzanschluss oder Installation länger dauern, kann das für die Kosten relevant sein. Ich lege deshalb den voraussichtlichen Bauablauf neben die Abrufbedingungen und frage nach, welche Frist für das konkrete Angebot gilt.
Welche Kosten ich vor dem Vergleich auseinanderziehe
Eine PV-Offerte sollte für mich mehr enthalten als einen Gesamtbetrag und eine geschätzte Ersparnis. Ich möchte getrennt sehen, was für Module, Wechselrichter, Montage, Elektrik, Zähler- oder Netzarbeiten, Gerüst, Speicher und gegebenenfalls die Dacharbeiten angesetzt ist. So kann ich feststellen, ob verschiedene Angebote wirklich denselben Umfang vergleichen. Bei einer älteren Dachfläche frage ich außerdem, ob eine Reparatur oder Erneuerung vor der Montage sinnvoll oder sogar notwendig ist. Eine später nötige Demontage der Module wäre ein eigener Kosten- und Terminposten.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der wirtschaftliche Nutzen einer Photovoltaikanlage vom Eigenverbrauch, der Anlage und den konkreten Stromkosten abhängt. Ich behandle eine Amortisationsrechnung darum als Szenario, nicht als Versprechen. Hohe angenommene Strompreise, eine optimistische Erzeugungsprognose oder eine gleichbleibende Vergütung können das Ergebnis stark beeinflussen.
Eigenverbrauch, Einspeisung und Speicher nicht vermischen
Ich bitte um getrennte Annahmen für selbst genutzten Strom und eingespeiste Kilowattstunden. Ein Speicher kann den Eigenverbrauch erhöhen, kostet aber ebenfalls Geld und ist nicht automatisch die günstigste Variante. Die Anlage muss zu Dach, Ausrichtung, Verschattung und Haushaltsverbrauch passen. Ein Anbieter sollte erklären können, auf welchen Ausgangsdaten seine Ertragsprognose beruht. Bei einem bestehenden Haus helfen dafür reale Stromrechnungen und der Lastverlauf, soweit diese Unterlagen vorliegen.
PV-Kredit oder Teil der Immobilienfinanzierung?
Nach dem Hauskauf vergleiche ich mindestens zwei Wege: einen separaten Kredit für die Anlage und eine mögliche Erweiterung oder Veränderung der Immobilienfinanzierung. Ich stelle nicht nur die Monatsraten nebeneinander. Entscheidend sind für mich effektiver Jahreszins, Laufzeit, Gesamtbetrag, Bereitstellungs- oder sonstige Kosten, Sicherheiten und die Frage, wann das Geld gebraucht wird. Bei einem Immobilienkredit kann die Grundschuld eine Rolle spielen; eine Änderung der bestehenden Finanzierung ist aber nicht automatisch einfacher oder günstiger. Dazu muss ich mir die Konditionen im Einzelfall erläutern lassen.
Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 für bestimmte energetische Einzelmaßnahmen ist außerdem ein anderes Programm mit eigenen Voraussetzungen. Ich verwechsel ihn nicht mit dem Programm 270 für erneuerbare Energieanlagen. Wer mehrere Arbeiten bündelt – etwa Heizung, Gebäudehülle und Stromerzeugung – sollte die Bausteine und jeweiligen Förderbedingungen ausdrücklich getrennt prüfen. Zu den Voraussetzungen des Ergänzungskredits habe ich die KfW-Programme 358 und 359 gesondert eingeordnet.
Meine kurze Prüfliste vor dem Finanzierungsgespräch
- Ich lasse mir Angebot und Kosten nach Modulen, Montage, Elektrik, Speicher und Zusatzarbeiten aufschlüsseln.
- Ich prüfe, ob ein Teil des Stroms eingespeist oder verkauft werden soll und ob das Vorhaben damit zu den Voraussetzungen des KfW-Programms 270 passt.
- Ich stelle die Finanzierung über einen Finanzierungspartner auf den Prüfstand, bevor ich einen bindenden Vertrag abschließe.
- Ich frage nach Abruffrist, Bereitstellungsprovision, tilgungsfreien Jahren, Rückzahlung und Sicherheiten.
- Ich rechne vorsichtig mit Eigenverbrauch und Einspeisung und trenne erwartete Einsparungen von sicher anfallenden Kreditkosten.
Eine Photovoltaikanlage kann ein sinnvoller Teil der Hausplanung sein, aber Kredit und Ertrag müssen nicht automatisch zusammenpassen. Ich würde deshalb erst die technische Offerte, den geplanten Ablauf und die Finanzierung auf denselben Stand bringen. Danach kann ich ein konkretes Kreditangebot vergleichen – ohne aus einer erwarteten Stromersparnis eine sichere Rückzahlung zu machen.