Mieter trägt Anwaltskosten
Bei Streit um eine Wohnungskündigung der außergerichtlich geklärt wird, muss der Mieter, auch wenn er im Recht ist, die Anwaltskosten selbst tragen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Im dort vorliegenden Fall wurde einem Mieter wegen „Eigenbedarfs“ gekündigt, ohne Angabe des Kündigungsgrundes. Ein vom Mieter beauftragter Anwalt wies den Vermieter schriftlich daraufhin und stellte dies seinem Auftraggeber […]