Fehlalarm ausgelöst – keine Haftung
Mieter und Hausverwaltungen haften nicht, wenn sie in gutem Glauben Alarm auslösen und umsonst den Notruf alarmieren. Das hat jetzt das Landgericht Berlin entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin versucht mit ihrer Nachbarin zu telefonieren und nur ein Stöhnen gehört. Bei ihrem zweiten Anrufversuch nahm Niemand den Hörer ab. Daraufhin rief sie aus Sorge, […]