Wohnung mit Stellplatz besichtigt: Gehört die Parkfläche wirklich zu meinem Kauf?
Die Besichtigung endet in der Tiefgarage. „Der Platz gehört dazu“, heißt es, und gedanklich ist die Parkplatzsuche schon erledigt. Ich würde vor dem Wohnungskauf trotzdem noch einmal in die Unterlagen schauen. Eine gezeigte Fläche und ein tatsächlich mitverkauftes Recht sind nicht automatisch dasselbe.
Für meine Finanzierung zählt nicht nur, was ich nutzen möchte. Ich muss wissen, was ich rechtlich erwerbe und welcher Preis dafür vereinbart ist. Solange die Stellplatzzuordnung unklar bleibt, wäre mir auch die Beschreibung des Kaufgegenstands für die Bank zu ungenau.
Eigentum und Nutzungsrecht zuerst unterscheiden
Ein Stellplatz kann rechtlich unterschiedlich zugeordnet sein. Möglich sind etwa ein eigenes Teileigentum oder ein Sondernutzungsrecht an einer gemeinschaftlichen Fläche. Ich würde die konkrete Gestaltung deshalb nicht allein aus einer Markierung am Boden oder der Aussage im Exposé ableiten.
Hat der Stellplatz eine eigene Grundbuchbezeichnung, muss diese beim vorgesehenen Mitverkauf im Kaufvertrag ausdrücklich berücksichtigt werden. Andernfalls kann er trotz gemeinsamer Besichtigung beim Verkäufer bleiben. Bei einem zugeordneten Nutzungsrecht brauche ich ebenfalls eine eindeutige Prüfung der Unterlagen durch das Notariat.
Meine drei Unterlagen liegen nebeneinander
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
Ich lasse mir die vollständigen maßgeblichen Unterlagen einschließlich relevanter Änderungen geben. Daraus möchte ich die Zuordnung der Flächen und Rechte nachvollziehen können. Ein verkürzter Auszug ohne die entscheidende Anlage beantwortet meine Frage nicht.
Auch Nutzungsregeln können wichtig sein. Ich würde deshalb prüfen, was für die konkrete Fläche vereinbart ist, statt aus dem Wort Stellplatz uneingeschränkte Möglichkeiten abzuleiten. Offene Fragen zur vorgesehenen Nutzung gehören vor die Unterschrift.
Aufteilungsplan und Bezeichnung vor Ort
Ich gleiche die Nummer aus dem Plan mit der tatsächlich besichtigten Fläche ab. Ähnliche Plätze nebeneinander sind ein guter Grund, genau hinzusehen. Die Zuordnung möchte ich mit einer nachvollziehbaren Bezeichnung in der Akte festhalten.
Kaufvertragsentwurf
Im Entwurf prüfe ich mit dem Notariat, ob gerade dieses Eigentum oder Recht Gegenstand des Vertrags ist. Eine allgemeine Formulierung aus der Anzeige übernehme ich nicht ungeprüft als rechtliche Beschreibung. Bei Abweichungen lasse ich sie vor der Beurkundung klären.
Der Finanzierungsplan braucht den vollständigen Kaufumfang
Ich stelle Wohnung, mitverkauften Stellplatz und sonstige vereinbarte Bestandteile so dar, dass der Finanzierungspartner den Vorgang einordnen kann. Wird etwas separat verkauft oder bleibt eine Rechtsposition ausgeschlossen, muss das in der Planung sichtbar sein. Eine eigene Aufteilung des Kaufpreises lasse ich fachlich prüfen, wenn sie für Unterlagen oder Bewertung relevant ist.
Ich würde auch keine Beleihungsbewertung für die Bank vorwegnehmen. Dass ich den Stellplatz persönlich sehr nützlich finde, ist noch keine Aussage darüber, welchen Wert ein Kreditinstitut für seine Entscheidung ansetzt.
Laufende Kosten nicht in der Kaufpreiszeile verstecken
Nach der rechtlichen Zuordnung prüfe ich die zugehörigen laufenden Verpflichtungen. Dafür gehören die konkreten Wirtschafts- und Kostenunterlagen auf den Tisch. Eine pauschale Stellplatzgebühr erfinde ich nicht, solange sie aus den eigenen Unterlagen nicht hervorgeht.
Zur gesamten monatlichen Belastung passt mein Beitrag über Hausgeld neben der Kreditrate. Kaufpreis, Nutzungsrecht und laufende Kosten sind zusammen zu betrachten, müssen aber zunächst einzeln verständlich sein.
Mein nächster Schritt vor dem Notartermin
Ich lasse die besichtigte Fläche eindeutig dem Vertragsgegenstand zuordnen und offene Punkte bestätigen. Erst dann plane ich mit dem Stellplatz als Bestandteil meines Kaufs. Das ist weniger bequem als ein schnelles Häkchen im Exposé, erspart mir aber eine Finanzierung auf Grundlage einer unklaren Annahme.