Betriebskostenabrechnungen müssen einfach zu verstehen sein
Das Kölner Amtsgericht hat jetzt die Klage eines Vermieters abgewiesen, dessen Mieter sich weigerte die vorgelegte Nachzahlung der Betriebskosten vorzunehmen. Als Grund gab der Mieter an, dass die Betriebskostenabrechnung derart umfangreich sei, dass sie unmöglich ohne betriebswirtschaftliche Vorkenntnisse zu verstehen und nachzuvollziehen sei. Der Vermieter hat jedoch die Pflicht, die Betriebskostenabrechnung übersichtlich zu gestalten. Das […]