Neue Einschränkungen für Untervermietungen
Einem aktuellen Urteil des BGH zufolge, beinhaltet eine Erlaubnis zur Untervermietung nicht automatisch auch kurzfristige, tageweise Vermietung einer Wohnung, beispielsweise an Touristen. Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter zugestimmt, dass sein Mieter seine 43-Quadratmeter große Wohnung untervermieten darf, da er selbst sie nur alle zwei Wochen für wenige Tage nutzt. Zur Sicherheit aller Beteiligten hatte […]