Immobilienkredit abbezahlt – was jetzt? Diese Schritte solltest du nicht vergessen
Nach vielen Jahren, zahllosen Raten und einer Menge Disziplin ist es endlich geschafft: Der Immobilienkredit ist komplett getilgt. Herzlichen Glückwunsch – du hast dein Haus nun wirklich ganz für dich. Kein Cent mehr gehört der Bank.
Aber auch wenn man gern meinen würde, dass damit alles erledigt ist, gibt es ein paar wichtige Schritte, die du nach der letzten Zahlung nicht vergessen solltest. Ich bin Alex, seit über 20 Jahren Hausbesitzer, und ich hab’s durch – inklusive kleiner Überraschungen, mit denen ich nicht gerechnet hatte. Damit dir das nicht passiert, zeige ich dir hier, was jetzt zu tun ist.
1. Bestätigung der Restschuldbefreiung anfordern
Zuerst brauchst du von deiner Bank eine offizielle Bestätigung, dass dein Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde. In der Regel bekommst du ein sogenanntes “Darlehens-Erlöschen-Schreiben”, aus dem klar hervorgeht, dass keine Restschuld mehr besteht.
Wichtig: Diese Bescheinigung solltest du gut aufheben, am besten zusammen mit dem ursprünglichen Darlehensvertrag. Sie kann später nützlich sein – zum Beispiel bei einem Hausverkauf oder zur Vorlage beim Grundbuchamt.
2. Grundschuld löschen lassen – ja oder nein?
Bei fast jeder Immobilienfinanzierung wird zugunsten der Bank eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Die Bank hat damit das Recht, dein Haus zu verwerten, wenn du nicht zahlst. Nach der vollständigen Tilgung bleibt diese Grundschuld bestehen – auch wenn der Kredit weg ist! Sie muss nicht automatisch gelöscht werden, das passiert nur, wenn du aktiv wirst.
Du hast zwei Möglichkeiten:
- Löschung beantragen: Du bekommst eine Löschungsbewilligung von der Bank und gehst damit zum Notar. Die Löschung kostet etwa 300 bis 500 Euro.
- Grundschuld stehen lassen: Manche Eigentümer lassen sie einfach drin, um sich bei einer späteren Finanzierung Kosten zu sparen – etwa bei einer Modernisierung oder einem neuen Kredit.
Wenn du planst, dein Haus langfristig zu behalten und keine neue Finanzierung brauchst, kann eine Löschung sinnvoll sein – schon allein, um das Grundbuch „sauber“ zu halten.
3. Gebäudeversicherung und sonstige Unterlagen anpassen
Oft ist in der Gebäudeversicherung oder im Versicherungsschein noch deine Bank als “bezugsberechtigte Stelle” eingetragen. Das bedeutet: Im Schadensfall hätte sie das Geld bekommen.
Nach der vollständigen Rückzahlung solltest du der Versicherung mitteilen, dass die Bank nicht mehr beteiligt ist – und dich als alleinigen Bezugsberechtigten eintragen lassen. Auch andere Unterlagen wie die Wohngebäudeversicherung, Hausrat oder Rechtsschutz können jetzt überarbeitet werden – oft lohnt sich ein Tarifvergleich, wenn man schon dabei ist.
4. Steuern, Rücklagen, Zukunft
Nur weil du schuldenfrei bist, heißt das nicht, dass dein Haus jetzt nichts mehr kostet. Grundsteuer, Reparaturen, Modernisierungen – all das bleibt. Manche Dinge kommen sogar erst jetzt: neue Heizung, Fassadendämmung, Dachsanierung.
Deshalb mein Rat: Richte dir weiterhin eine monatliche Rücklage ein. Auch wenn du keinen Kredit mehr bedienen musst, solltest du regelmäßig Geld fürs Haus zurücklegen. Als Faustregel gelten 1 bis 1,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat.
Und wenn du magst: Vielleicht kannst du den frei gewordenen Betrag aus der früheren Kreditrate nun gezielt investieren oder fürs Alter nutzen. Schuldenfreiheit ist auch eine gute Gelegenheit, neue Ziele zu planen.
Mein Fazit: Abbezahlt ist nicht gleich erledigt
Das Gefühl, den Immobilienkredit komplett getilgt zu haben, ist großartig – aber ein paar organisatorische Punkte gehören eben noch dazu. Und wenn du sie gleich in Angriff nimmst, hast du bald wirklich komplett Ruhe.
Ich hab meine Grundschuld damals löschen lassen – einfach für mein eigenes Gefühl. Und ich hab mir einen kleinen Dauerauftrag eingerichtet: 200 Euro im Monat gehen auf ein Extra-Konto für spätere Hausprojekte. Ich nenn’s mein „Dach-und-Fenster-Konto“.