KfW 124 im Finanzierungsmix: Warum ich eine Sondertilgung nicht auf alle Bausteine verteile
Für das Bankdarlehen ist eine zusätzliche Rückzahlung eingeplant, daneben läuft ein KfW-Kredit aus dem Wohneigentumsprogramm 124. Ich würde jetzt nicht einfach denselben Prozentsatz auf beide offenen Beträge anwenden. Die Finanzierung besteht zwar aus einem gemeinsamen Vorhaben, aber aus getrennten Verträgen mit unterschiedlichen Rückzahlungsregeln.
Gerade bei der Vorbereitung einer Jahresendzahlung möchte ich diese Trennung zuerst im Plan sehen. Ein freier Betrag auf dem Konto bedeutet noch nicht, dass ich ihn auf jedem Darlehenskonto als zusätzliche Tilgung einsetzen kann.
Bei KfW 124 prüfe ich die Produktgrenze
Die aktuelle Produktinformation sieht keine Teilrückzahlungen oder Sondertilgungen vor. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrags ist dagegen möglich; dafür nennt die KfW eine Vorfälligkeitsentschädigung. Eine kleine zusätzliche Zahlung und eine vollständige Ablösung sind deshalb zwei verschiedene Vorgänge.
Ich würde eine Sondertilgungsvereinbarung des danebenstehenden Bankdarlehens nicht auf den KfW-Baustein übertragen. Auch eine gemeinsame monatliche Übersicht ändert an dieser getrennten Prüfung nichts. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Vertrags und die dazugehörige Auskunft des Finanzierungspartners.
Mein fiktiver Finanzierungsplan beginnt mit zwei Zeilen
Angenommen, ich habe 10.000 Euro für eine mögliche zusätzliche Rückzahlung vorgesehen. Beim normalen Bankdarlehen besteht laut meinem erfundenen Beispiel noch ein nutzbares Sondertilgungsrecht von 6.000 Euro. Beim KfW-124-Baustein ist eine Teilrückzahlung ausgeschlossen. Aus dieser Kombination würde ich nicht ableiten, die übrigen 4.000 Euro einfach an die KfW weiterzuleiten.
Den zulässigen Betrag bestätige ich separat
Ich würde beim Bankdarlehen zunächst den tatsächlich noch verfügbaren Spielraum prüfen lassen. Bereits erfolgte Sonderzahlungen, der Bezugsbetrag der Vereinbarung und die zeitlichen Bedingungen gehören dazu. Die Beispielzahl ersetzt diese Prüfung nicht und ist keine allgemeine Regel für Bankdarlehen.
Den Restbetrag lasse ich vorerst verfügbar
Was nach einer zulässigen Sonderzahlung übrig bleibt, würde ich zunächst im Liquiditätsplan belassen. Für mich ist das kein automatisch festgelegter Anlagebetrag. Reparaturen, laufende Verpflichtungen und die notwendige Reserve haben ebenfalls einen Platz im Haushaltsbudget.
Eine vollständige Ablösung braucht eine eigene Rechnung
Falls genug Geld für die gesamte offene KfW-Schuld vorhanden wäre, würde ich ein konkretes Ablöseangebot anfordern. Dafür brauche ich den gewünschten Termin, den Restbetrag und die zugehörigen Kosten. Erst diese Angaben lassen sich mit einer regulären Fortführung vergleichen.
Ich würde eine mögliche Zinsersparnis nicht allein aus dem heutigen Kontostand abschätzen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann die Rechnung verändern. Auch die nach der Zahlung noch verfügbare Reserve gehört dazu. Ohne belastbare Beträge wäre meine Ablöseentscheidung deshalb noch offen.
Der Auftrag muss zum richtigen Darlehen gehören
Ist eine zusätzliche Zahlung für den Bankbaustein geklärt, lasse ich mir die Abwicklung eindeutig zuordnen. Ein gemeinsamer Finanzierungspartner kann mehrere Konten und verschiedene Vereinbarungen betreuen. Ich würde deshalb Darlehensnummer, Betrag und vorgesehenen Buchungstermin zusammen festhalten.
Die organisatorischen Einzelheiten ergänzen meinen Fristencheck für Sondertilgungen zum Jahresende. Dort geht es um Termine und Verbuchung; hier steht vorher die Frage, ob der jeweilige Baustein die geplante Zahlung überhaupt zulässt.
Mein nächster Schritt wäre eine Übersicht aller Darlehen mit Restschuld, zusätzlichem Rückzahlungsrecht und bestätigtem Ablauf. Damit lässt sich ein freier Betrag gezielt einordnen. Eine hohe Tilgungsabsicht ersetzt für mich weder die Vertragsprüfung noch die Reserve für die Zeit nach der Zahlung.