Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden – wie ich meine Bank austricksen musste

Ich erinnere mich noch genau: Ich wollte meinen Immobilienkredit kündigen, weil ich bei einer anderen Bank ein deutlich besseres Angebot bekommen hatte.
Aber meine Hausbank sah das gar nicht ein. Stattdessen flatterte ein Brief rein mit dem hübschen Wort „Vorfälligkeitsentschädigung“ – und einer Zahl, die mich fast vom Stuhl gehauen hat.
Fünfstellig. Nur, weil ich den Kredit zu früh ablösen wollte.
Ich war sauer. Und ich hab mich reingefuchst. Hier erzähle ich dir, was ich gelernt habe – und wie ich am Ende aus der Nummer rauskam, ohne alles zu zahlen.


Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung überhaupt?

Ganz einfach gesagt: Wenn du einen Kredit vor Ablauf der Zinsbindung kündigst, entgehen der Bank Zinsen. Dafür will sie einen Ausgleich – also eine „Strafzahlung“.
Gesetzlich darf sie das, aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Klingt gerecht, ist es aber oft nicht. Denn viele Banken rechnen die Entschädigung zu ihren Gunsten – mit versteckten Margen und überzogenen Annahmen.


Wann du keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen musst

Ich hab damals entdeckt, dass es Ausnahmen gibt. Und die lohnen sich:

  1. Zehn-Jahres-Regel (§ 489 BGB):
    Nach 10 Jahren Zinsbindung darfst du deinen Kredit jederzeit mit 6 Monaten Frist kündigen – ohne Entschädigung.
    Ich war genau bei 10 Jahren und 2 Monaten – das hat mich gerettet.
  2. Wenn die Bank Fehler macht:
    Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder falsche Berechnung der Entschädigung kann den Anspruch der Bank komplett kippen.
    Ich hab meinen Vertrag prüfen lassen – und tatsächlich war eine Passage in der Berechnung unzulässig.
  3. Bei Immobilienverkauf:
    Wenn du deine Immobilie verkaufst, muss die Bank die Ablösung akzeptieren, aber sie darf trotzdem etwas verlangen. Hier lohnt sich Verhandeln.

Mein persönlicher Weg

Ich hab den Vertrag prüfen lassen – und zwar nicht bei irgendeinem Anwalt, sondern bei einem Verbraucherschutzverein, der sich auf Baufinanzierung spezialisiert hat.
Kostenpunkt: 180 €.
Ergebnis: Die Bank hatte falsch gerechnet. Nach ein paar Briefen hin und her einigten wir uns auf eine Zahlung, die über 4.000 € niedriger lag als ursprünglich gefordert.
Ich hätte nie gedacht, dass sich das lohnt – aber es tat’s.


Meine Tipps, wenn du in derselben Situation bist

  • Vertrag prüfen lassen! Oft steckt der Fehler in Details.
  • Nicht einschüchtern lassen. Die erste Zahl der Bank ist selten in Stein gemeißelt.
  • Zeit nutzen. Wenn deine Zinsbindung bald 10 Jahre erreicht, warte lieber ab.
  • Kündigung gut planen. Ein Wechsel kann sinnvoll sein – aber nur, wenn du weißt, wie du rauskommst.

Ich sag’s ehrlich: Hätte ich damals blind gezahlt, wäre ich um Tausende Euro ärmer. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist kein gottgegebenes Gesetz – sie ist verhandelbar, anfechtbar und manchmal komplett vermeidbar.
Wenn du also planst, deinen Kredit vorzeitig abzulösen, geh’s clever an.
Mach’s nicht wie ich beim ersten Mal – sondern wie ich beim zweiten.


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