Wenn die Miete ausbleibt, steigt bei vielen Vermietern sofort der Puls. Verständlich – schließlich läuft der eigene Kredit weiter, und die Betriebskosten sowieso. Aber überstürztes Handeln bringt gar nichts. Ich habe mir über die Jahre einen Plan zurechtgelegt, wie ich mit Mietrückständen umgehe – ruhig, rechtssicher und mit klarem Ablauf.
1. Stufe: Freundliche Erinnerung nach wenigen Tagen
Die Miete kommt bei mir per Dauerauftrag – das ist mit fast allen Mietern so vereinbart. Wenn am 5. Werktag des Monats kein Zahlungseingang da ist, verschicke ich eine kurze, freundliche Erinnerung:
„Hallo Herr/Frau XY,
leider konnte ich bisher keinen Eingang der Miete für [Monat] feststellen. Vielleicht gab es ein Versehen? Bitte prüfen Sie den Zahlungsausgang und melden Sie sich kurz zurück.
Viele Grüße,
Alex“
In 80 % der Fälle ist es dann schon erledigt. Manchmal war’s ein Zahlendreher oder eine vergessene Umstellung.
2. Stufe: Schriftliche Mahnung mit Fristsetzung
Wenn nach der freundlichen Erinnerung keine Reaktion oder Zahlung erfolgt, geht es weiter mit einer förmlichen Mahnung per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Wichtig ist für mich:
- Klarer Betrag nennen (z. B. „offen sind 820 € Kaltmiete + 180 € NK“)
- Konkrete Frist setzen (meist 7 Tage)
- Hinweis, dass im Falle der Nichtzahlung eine Kündigung droht
Beispieltext:
„Sehr geehrter Herr/Frau XY,
trotz Erinnerung vom [Datum] konnte ich bis heute keinen Zahlungseingang verzeichnen. Ich fordere Sie daher auf, die ausstehende Miete in Höhe von [Betrag] bis spätestens zum [Datum] zu begleichen.
Andernfalls sehe ich mich gezwungen, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen (§ 543 Abs. 2 BGB).“
Diese Nachricht ist zwar deutlich, aber noch nicht juristisch formal – das ist für mich bewusst so gewählt.
3. Stufe: Kündigung und gerichtliches Mahnverfahren
Bleibt auch die Mahnung ohne Erfolg, wird es ernst. Ich arbeite in solchen Fällen mit einem Fachanwalt zusammen – damit die fristlose Kündigung rechtssicher erfolgt.
Voraussetzung dafür:
- Zwei Monatsmieten offen
- Oder einmal mehr als eine volle Monatsmiete und länger als einen Monat im Rückstand
- Idealerweise schriftliche Beweise (Mahnungen, Kontoauszüge)
Die Kündigung erfolgt dann schriftlich mit Begründung und Nachweis – und parallel beantragen wir ein gerichtliches Mahnverfahren, wenn keine Zahlung erfolgt.
Wichtig: Der Mieter hat die Chance zur Abwendung, wenn er innerhalb von zwei Monaten nach Klageeinreichung alles bezahlt. Ich informiere den Mieter darüber ebenfalls – ganz transparent.
Warum ich trotzdem auf Kommunikation setze
Auch wenn der rechtliche Weg möglich ist, versuche ich bis zuletzt, eine Einigung ohne Gericht zu erzielen:
- Ratenzahlung
- Vereinbarung über Auszug gegen Mietverzicht
- Hilfe bei Kontakt zur Schuldnerberatung
Das klappt nicht immer – aber öfter als man denkt. Und es spart allen Seiten Zeit, Nerven und Geld.
Mietrückstand ist unangenehm – aber lösbar
Ich bin kein Fan von Druck, aber auch kein Freund von ewiger Geduld. Wenn die Miete nicht kommt, habe ich heute einen klaren Ablauf, der mir Sicherheit gibt und Eskalationen vermeidet:
- Stufe 1: Freundliche Erinnerung
- Stufe 2: Schriftliche Mahnung mit Frist
- Stufe 3: Kündigung und gerichtliche Schritte
Dazwischen versuche ich immer wieder zu reden – solange ich das Gefühl habe, dass es was bringt.