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Tilgung beim Immobilienkredit: Warum sie so viel mehr ist als nur ein Prozentsatz

Wer zum ersten Mal über eine Baufinanzierung nachdenkt, stolpert schnell über diesen Begriff: Tilgung. Klingt technisch, ist aber im Kern ganz einfach. Es geht darum, wie schnell du deinen Kredit zurückzahlst – und damit auch, wie lange du Schulden hast, wie viel du am Ende wirklich zahlst und wie flexibel du in den nächsten Jahren bist.

Ich bin Alex, seit über 20 Jahren Hausbesitzer. Und wenn ich heute an meine erste Finanzierung zurückdenke, dann war die Tilgung der Teil, bei dem ich am meisten gelernt habe. Warum? Weil sie mehr Einfluss hat, als viele denken – auf deine Monatsrate, auf deine Sicherheit, auf deine Zukunft.


Was bedeutet Tilgung überhaupt?

Wenn du einen Kredit aufnimmst, zahlst du ihn in monatlichen Raten zurück. Diese Raten bestehen aus zwei Teilen: Zinsen (das, was du der Bank fürs Leihen des Geldes bezahlst) und Tilgung (das, was tatsächlich deine Schulden verringert).

Am Anfang ist der Zinsanteil meistens hoch, der Tilgungsanteil niedrig. Aber mit jeder Rate sinkt die Restschuld – und damit auch die Zinsen. Gleichzeitig steigt der Tilgungsanteil. Das ist der sogenannte „Annuitätendarlehen“-Effekt, der in Deutschland Standard ist.


Wie viel Tilgung ist sinnvoll?

Früher – bei hohen Zinsen – war 1 % Tilgung oft üblich. Das ist heute allerdings nicht mehr empfehlenswert. Wer mit 1 % Tilgung bei einem Zinssatz von 3 % finanziert, zahlt seinen Kredit vielleicht erst nach 40 Jahren komplett zurück.
Wenn du jung bist oder Sicherheit willst, solltest du mindestens mit 2 bis 3 % Tilgung starten. Viele Finanzierungsberater raten inzwischen sogar zu 4 % oder mehr, wenn du es dir leisten kannst.
Je höher die Tilgung, desto schneller sinkt deine Restschuld – und desto geringer ist das Risiko, dass du bei einer Anschlussfinanzierung in zehn oder fünfzehn Jahren plötzlich eine große Summe zu ungünstigen Konditionen neu aufnehmen musst.


Was bedeutet eine höhere Tilgung konkret für deine Monatsrate?

Nehmen wir ein einfaches Beispiel:

  • Kreditsumme: 300.000 Euro
  • Zinssatz: 3 %
  • Tilgung 1 % → monatliche Rate ca. 1.000 Euro
  • Tilgung 2 % → monatliche Rate ca. 1.250 Euro
  • Tilgung 3 % → monatliche Rate ca. 1.500 Euro

Du siehst: Jede Prozentsteigerung bei der Tilgung erhöht die Monatsrate. Aber sie verkürzt die Laufzeit deutlich – und spart dir am Ende viele tausend Euro an Zinsen.


Tilgung ist auch ein Schutz vor Zinsrisiken

Das Zinsniveau ist aktuell wieder gestiegen. Wer jetzt finanziert, sollte sich bewusst machen, dass die Anschlussfinanzierung in zehn oder fünfzehn Jahren noch teurer sein kann – oder zumindest auf einem ähnlich hohen Niveau bleibt.
Wenn du in dieser Zeit schon viel getilgt hast, ist die Restschuld kleiner – und damit auch das Risiko, dass dich eine Anschlussfinanzierung aus der Bahn wirft. Tilgung ist also auch ein Risikopuffer.


Tilgungssatzwechsel – Flexibilität für die Zukunft

Gute Baufinanzierungen bieten dir die Möglichkeit, den Tilgungssatz später zu ändern. Vielleicht willst du zu Beginn mit 2 % starten, aber nach ein paar Jahren auf 3 oder 4 % erhöhen, wenn dein Einkommen gestiegen ist.
Oder du willst dich in Elternzeit oder bei einem Jobwechsel etwas entlasten – dann kann es helfen, temporär die Tilgung zu senken. Wichtig: Das muss im Vertrag geregelt sein. Sprich deine Bank darauf an, bevor du unterschreibst.


Sondertilgungen – ein echter Turbo

Neben der regulären Tilgung gibt es oft die Möglichkeit, Sondertilgungen zu leisten. Das heißt: Du darfst zusätzlich zur normalen Rate einmal im Jahr einen bestimmten Betrag (z. B. 5 % der Restschuld) extra zurückzahlen.
Das lohnt sich besonders, wenn du z. B. einen Bonus bekommst, ein Auto verkaufst oder eine Erbschaft machst. Mit jeder Sondertilgung sinkt die Restschuld – und deine Zinskosten gleich mit.

Auch hier gilt: Sondertilgungen müssen im Vertrag stehen. Manche Banken bieten sie standardmäßig, andere nur gegen Zinsaufschlag. Achte beim Vergleich darauf.


Tilgung ist mehr als eine Zahl – sie ist deine Zukunftsentscheidung

Eine gut gewählte Tilgung bringt dir Planungssicherheit, spart Zinsen und sorgt dafür, dass du irgendwann wirklich schuldenfrei bist – nicht erst zur Rente, sondern vielleicht schon zehn Jahre früher.
Nimm dir Zeit, den für dich passenden Tilgungssatz zu finden. Und wenn du Luft hast: lieber etwas mehr tilgen als zu wenig. Ich hab das damals gemacht – und es nie bereut. Denn nichts fühlt sich besser an, als zu wissen: Mit jeder Rate wächst dein Eigentum. Nicht das der Bank.

Wenn du Fragen zur passenden Tilgung oder zu deiner Finanzierungsstrategie hast – schreib mir gern. Ich helfe dir, den richtigen Weg zu finden.

 

Was ist eigentlich ein Grundbuchauszug – und warum ist er beim Hauskauf so wichtig?

Wenn du ein Haus kaufen möchtest, kommst du an einem Dokument garantiert nicht vorbei: dem Grundbuchauszug. Klingt trocken, ist es auch ein bisschen – aber glaub mir: Es ist ein echtes Schlüsselpapier. Denn hier steht schwarz auf weiß, was du eigentlich kaufst. Oder anders gesagt: Ohne Blick ins Grundbuch kaufst du im Zweifel nicht nur das Haus, sondern auch Altlasten, Rechte Dritter oder böse Überraschungen gleich mit.
Ich bin Alex, Hausbesitzer seit über 20 Jahren, und ich sag’s mal ganz deutlich: Der Grundbuchauszug ist beim Immobilienkauf genauso wichtig wie der Kaufpreis oder die Finanzierung. Warum das so ist, erkläre ich dir in diesem Beitrag – verständlich, praxisnah und mit einem kleinen Einblick, worauf du besonders achten solltest.


Was ist das Grundbuch überhaupt?

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts geführt wird. Jede Immobilie in Deutschland hat dort ihren eigenen „Eintrag“ – das sogenannte Grundbuchblatt. Es dokumentiert nicht nur, wer der Eigentümer ist, sondern auch welche Rechte, Pflichten oder Belastungen auf dem Grundstück liegen.
Dazu gehören etwa Wegerechte, Wohnrechte, Hypotheken, Grundschulden oder sonstige Dienstbarkeiten. Und genau deshalb ist es so entscheidend, vor dem Kauf einen aktuellen Grundbuchauszug zu bekommen – damit du weißt, worauf du dich einlässt.


Wie ist ein Grundbuchauszug aufgebaut?

Ein Grundbuchauszug besteht aus mehreren Teilen:

  • Bestandsverzeichnis: Hier stehen Lage, Flurstücknummer, Größe und Art des Grundstücks. Kurz gesagt: die „technischen Daten“.
  • Abteilung I: Der Eigentümer – also wer rechtlich aktuell als Besitzer gilt.
  • Abteilung II: Lasten und Beschränkungen – etwa Wohnrechte, Wegerechte oder Vorkaufsrechte.
  • Abteilung III: Grundpfandrechte – hier findest du Grundschulden oder Hypotheken, meist zur Absicherung von Bankdarlehen.

Gerade Abteilung II und III solltest du dir genau anschauen. Denn hier verstecken sich die Dinge, die du nicht siehst, wenn du nur durch das Haus gehst.


Warum ist der Grundbuchauszug so wichtig beim Hauskauf?

Stell dir vor, du kaufst ein schönes Einfamilienhaus – alles scheint in Ordnung. Doch im Grundbuch steht, dass der Nachbar ein eingetragenes Wegerecht quer durch deinen Garten hat. Oder dass ein Dritter ein lebenslanges Wohnrecht im Obergeschoss hat. Oder dass noch eine alte Grundschuld eingetragen ist, die nie gelöscht wurde.

Solche Dinge können den Wert der Immobilie massiv beeinflussen – und deinen Nutzungsspielraum erheblich einschränken. Deshalb gilt: Keine Unterschrift unter den Kaufvertrag, bevor du nicht den aktuellen Grundbuchauszug kennst und verstehst.


Woher bekomme ich den Grundbuchauszug – und was kostet er?

Als Kaufinteressent kannst du den Auszug nicht einfach selbst anfordern – du brauchst ein berechtigtes Interesse. In der Regel stellt dir der Notar oder der Verkäufer den Auszug zur Verfügung. Auch Banken fordern ihn im Rahmen der Finanzierung an.

Wenn du doch selbst einen Auszug beantragen möchtest (z. B. mit Vollmacht des Eigentümers), kostet das beim Amtsgericht je nach Format 10 bis 20 Euro. Wichtig: Der Auszug sollte nicht älter als drei Monate sein, damit du auf dem aktuellen Stand bist.


Worauf solltest du besonders achten?

Neben dem Eigentümer (Abteilung I) sind vor allem die anderen beiden Abteilungen entscheidend:

  • In Abteilung II findest du persönliche Rechte (z. B. Wohnrechte), beschränkt persönliche Dienstbarkeiten (z. B. Leitungsrechte), Reallasten oder Baulasten. Letztere stehen teilweise auch im Baulastenverzeichnis, das separat bei der Bauaufsichtsbehörde geführt wird.
  • In Abteilung III stehen die Grundpfandrechte, die häufig bei der Finanzierung einer Immobilie eingetragen wurden. Wichtig: Auch wenn der Verkäufer das Darlehen längst abbezahlt hat, kann die Grundschuld noch im Grundbuch stehen. Sie muss dann im Rahmen des Verkaufs gelöscht oder übernommen werden.

Wenn du eine Finanzierung aufnimmst, wird übrigens auch für dich eine neue Grundschuld in Abteilung III eingetragen – das ist ganz normal.


Der Grundbuchauszug ist dein Sicherheitsnetz

Ohne Grundbuchauszug würdest du im Prinzip blind kaufen. Und das solltest du dir bei einer Investition in dieser Größenordnung nicht leisten. Ein einziger Eintrag – etwa ein lebenslanges Wohnrecht – kann deine ganze Kalkulation über den Haufen werfen.

Deshalb mein Rat: Lass dir den Auszug geben, lies ihn genau durch – und frag nach, wenn dir etwas unklar ist. Dein Notar hilft dir dabei, aber am Ende bist du derjenige, der unterschreibt. Und der sollte wissen, worauf er sich einlässt.

Wenn du Fragen zu einem bestimmten Grundbuch-Eintrag hast oder unsicher bist, wie du einen Auszug lesen sollst – melde dich gern. Ich helfe dir dabei, das „kleingedruckte“ große Bild zu verstehen.

 

Immobilienkauf in der Ehe: Wem gehört was – und was passiert im Fall der Trennung?

Viele Paare kaufen gemeinsam ein Haus. Sie wollen zusammen leben, gemeinsam planen, etwas aufbauen. Und das ist auch gut so – ein Eigenheim ist nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern oft auch ein emotionales Projekt. Doch was die wenigsten sich zu Beginn fragen: Was passiert eigentlich mit der Immobilie, wenn die Beziehung endet?
Ich bin Alex, seit über 20 Jahren Hausbesitzer. Ich habe miterlebt, wie Nachbarn sich nach einer Trennung über Monate durch rechtliche Auseinandersetzungen kämpfen mussten, weil niemand vorher klare Regeln aufgestellt hatte. Genau deshalb will ich hier einmal ehrlich aufzeigen, wie das Thema „Immobilienkauf in der Ehe“ rechtlich geregelt ist – und warum man sich frühzeitig Gedanken machen sollte, bevor man gemeinsam unterschreibt.


Güterstand: Warum er mehr bedeutet als romantische Theorie

Viele glauben, dass mit der Heirat automatisch alles gemeinsam gehört. Das stimmt aber nur teilweise. In Deutschland leben Ehepaare automatisch im sogenannten Zugewinngemeinschaft, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Und das bedeutet: Was vor der Ehe einem alleine gehört hat, bleibt auch in der Ehe Eigentum des Einzelnen. Was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wird, unterliegt dem Zugewinnausgleich – aber das ist nicht gleichzusetzen mit „gemeinsamem Eigentum“.

Beim Immobilienkauf ist entscheidend, wer im Grundbuch steht. Das ist nicht automatisch an den Güterstand gekoppelt. Wenn also nur einer von beiden im Grundbuch eingetragen ist, gehört ihm das Haus – auch wenn beide verheiratet sind.


Kauf mit einem Ehepartner – und der andere zahlt mit?

Ein häufiger Fall: Einer steht im Grundbuch, beide zahlen mit. Vielleicht hat man das am Anfang nicht groß hinterfragt, weil es „eh egal ist, wir sind ja verheiratet“. Aber im Ernstfall – etwa bei Scheidung oder Tod – kann das zum echten Problem werden. Denn wer nicht im Grundbuch steht, hat kein Eigentum, sondern muss seinen Anteil mühsam einklagen oder belegen.
Wer gemeinsam finanziert, sollte auch gemeinsam im Grundbuch stehen. Die Eintragung kann mit gleichen oder unterschiedlichen Anteilen erfolgen (z. B. 50/50 oder 60/40) – je nachdem, wer wie viel eingebracht hat.


Haus gehört einem – was passiert bei Scheidung?

Wenn nur einer Eigentümer ist, bleibt die Immobilie grundsätzlich auch nach der Scheidung sein Eigentum. Der andere hat eventuell einen Anspruch auf Zugewinnausgleich – aber das ist keine Garantie für einen Anteil am Haus. Wer also denkt, „ich hab doch alles mitfinanziert“, steht im schlimmsten Fall ohne vertragliche Absicherung da.
Ist das Haus hingegen beiden gemeinsam zugeordnet (also beide stehen im Grundbuch), wird bei einer Scheidung entschieden, was damit passiert. Verkaufen? Einer übernimmt? Auszahlung des Anteils? Das alles ist verhandelbar – aber selten einfach.


Finanzierung über beide – was, wenn einer aussteigen will?

Wenn beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben haben, haften auch beide gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Die Bank interessiert sich nicht dafür, wer im Haus wohnt oder wer gerade nicht zahlen kann – sie fordert die komplette Rate. Und zwar von beiden. Kommt es zur Trennung, ist das oft ein Sprengsatz, der alle weiteren Pläne unter Druck setzt.
Daher ist es sinnvoll, bereits bei der Finanzierung zu überlegen, wie man im Fall der Fälle auseinandergehen würde. Auch wenn’s unromantisch klingt: Ein Ehevertrag oder eine Partnerschaftsvereinbarung kann hier viel Klarheit schaffen – und Streit verhindern.


Was du als Paar vor dem Kauf klären solltest

Redet offen über Eigentumsverhältnisse, Finanzierung und Absicherung. Klärt, wie ihr Eigenkapital einbringt, wer wie viel zur Rate beiträgt, und was im Falle einer Trennung passieren soll. Und haltet das schriftlich fest – ob im Notarvertrag, im Ehevertrag oder in einer separaten Vereinbarung.
Wenn einer z. B. deutlich mehr einbringt oder ein Grundstück aus der Familie stammt, sollten die Eigentumsanteile angepasst werden. Gleiches gilt, wenn nur einer im Grundbuch stehen soll, aber der andere ebenfalls zahlt – dann sollte das klar geregelt werden, zum Beispiel über ein Darlehen zwischen den Partnern.


Mein Fazit: Liebe ist keine rechtliche Absicherung

Ich weiß, dieses Thema macht wenig Spaß. Es klingt nach Misstrauen, nach Plan B, nach Dingen, die man sich nicht vorstellen will. Aber genau deshalb ist es so wichtig. Wer früh klare Vereinbarungen trifft, schützt sich – und den anderen – vor teuren Fehlern und unschönen Auseinandersetzungen.
Ein Haus ist eine große gemeinsame Sache. Und wie jede große Sache braucht es gute Regeln, damit sie funktioniert – auch wenn mal etwas schiefgeht.
Wenn du gerade mit deinem Partner oder deiner Partnerin über einen Hauskauf nachdenkst und Fragen zu Eigentum, Finanzierung oder Absicherung hast: Schreib mir gern. Ich teile offen, was ich selbst erlebt und von anderen gelernt habe.

 

Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkrediten: Was du wissen musst, bevor du kündigst

Es klingt erstmal harmlos, fast bürokratisch: Vorfälligkeitsentschädigung. Doch wer in der Praxis damit konfrontiert wird, merkt schnell, dass hinter diesem Begriff eine Summe stecken kann, die richtig weh tut.
Ich bin Alex, Hausbesitzer seit über 20 Jahren. Ich habe erlebt, wie flexibel das Leben manchmal spielt – und wie wenig flexibel Banken mitunter reagieren. Wer seinen Immobilienkredit vorzeitig kündigen möchte, etwa wegen Hausverkaufs, Scheidung oder Umschuldung, kommt oft nicht drum herum, diese sogenannte Entschädigung zu zahlen. Umso wichtiger ist es, vorher zu wissen, worauf man sich einlässt.


Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung überhaupt?

Wenn du einen Kreditvertrag abschließt, legt die Bank eine bestimmte Laufzeit und einen festen Zinssatz mit dir fest. Kündigst du den Kredit vor Ablauf der Zinsbindung, entgeht der Bank ein Teil des eingeplanten Gewinns – die Zinsen, die du eigentlich noch hättest zahlen sollen.
Und genau diesen entgangenen Zinsgewinn lässt sich die Bank über die Vorfälligkeitsentschädigung ersetzen. Juristisch korrekt, aber für viele Kreditnehmer ein harter Brocken. Denn je nach Restlaufzeit und Kreditsumme kann diese Entschädigung mehrere tausend bis zehntausend Euro betragen.


Wann kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen?

Typisch ist die Situation, dass ein Haus verkauft wird, bevor der Kredit abbezahlt ist. Das kann viele Gründe haben: beruflicher Umzug, Trennung, geänderte Lebensplanung. Aber auch eine Umschuldung in ein günstigeres Darlehen kann den Wunsch nach vorzeitiger Kündigung auslösen.

Wenn dein Vertrag eine feste Zinsbindung hat und du ihn außerhalb der gesetzlich geregelten Sonderkündigungsrechte kündigen willst, kann die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.


Das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB

Was viele nicht wissen: Bei Immobilienkrediten hast du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Sobald zehn Jahre seit der vollständigen Auszahlung vergangen sind, kannst du den Kredit mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Das gilt unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung. Heißt: Auch wenn du einen 20-Jahres-Vertrag hast, kannst du nach zehn Jahren aussteigen, ohne dass die Bank eine Entschädigung verlangen darf.

Wichtig ist: Die Zehnjahresfrist beginnt mit der vollständigen Auszahlung, nicht mit der Unterschrift des Vertrags. Wenn der Kredit in mehreren Raten abgerufen wurde, zählt das letzte Auszahlungsdatum.


Wie hoch kann eine Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen?

Das hängt von mehreren Faktoren ab:

  • der Restschuld
  • dem vereinbarten Zinssatz
  • der verbleibenden Zinsbindung
  • und dem aktuellen Zinsniveau am Markt

Je höher die Zinsen zum Zeitpunkt deiner Kündigung im Vergleich zu deinem Vertrag sind, desto geringer fällt die Entschädigung aus. Ist dein Zinssatz hingegen deutlich höher als die aktuellen Marktzinsen, wird’s teuer.

Beispiel: Bei einer Restschuld von 200.000 Euro und noch fünf Jahren Restlaufzeit kann die Vorfälligkeitsentschädigung durchaus über 10.000 Euro liegen – je nachdem, wie hoch dein Zinssatz ist und was die Bank alternativ mit dem Geld verdienen könnte.


Kann man die Höhe prüfen lassen?

Unbedingt. Banken müssen seit dem BGH-Urteil von 2019 ihre Berechnungen transparent und nachvollziehbar machen. Leider ist das nicht immer der Fall. Es gibt spezialisierte Anwälte und Verbraucherzentralen, die solche Berechnungen überprüfen.
In vielen Fällen wurden in der Vergangenheit zu hohe Entschädigungen verlangt – oder sogar unzulässig berechnet, zum Beispiel bei fehlender Widerrufsbelehrung.

Wenn du also Zweifel hast, lass dir eine vollständige Berechnung geben und prüfe sie mit einem Fachmann. Es kann sich lohnen.


Gibt es Alternativen zur Kündigung?

Ja – in manchen Fällen kann die Bank einem Kreditnehmerwechsel zustimmen. Wenn du dein Haus verkaufst, übernimmt der Käufer deinen Kreditvertrag, inklusive aller Konditionen. Das ist allerdings eher die Ausnahme – und hängt stark von der jeweiligen Bank und Bonität des Käufers ab.
Eine andere Möglichkeit: Du nutzt dein Sondertilgungsrecht (falls im Vertrag vereinbart), um einen Teil der Schuld schneller abzubauen. Das spart Zinsen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.


Wer gut plant, spart bares Geld

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist kein böser Trick der Banken – aber sie kann ein echter Kostenfaktor sein, wenn du nicht vorbereitet bist. Deshalb: Prüfe deine Vertragslaufzeit genau, kenn deine Kündigungsrechte, und hol dir im Zweifel rechtlichen Rat.
Ich selbst habe mein Sonderkündigungsrecht damals genutzt – und damit über 8.000 Euro gespart. Es lohnt sich also, das Kleingedruckte nicht zu überfliegen, sondern wirklich zu verstehen.

Wenn du dir gerade überlegst, deinen Kredit umzuschulden oder deine Immobilie zu verkaufen, schreib mir gerne. Ich teile meine Erfahrungen und helfe dir, durch den Dschungel der Baufinanzierung zu finden.

 

Baufinanzierung richtig planen: Die häufigsten Fehler – und wie du sie vermeidest

Der Traum vom Eigenheim ist bei vielen fest verankert. Doch bevor du einziehen kannst, wartet der vielleicht wichtigste Schritt auf dich: die Baufinanzierung. Und genau hier passieren viele Fehler – nicht aus Leichtsinn, sondern weil die meisten diesen Schritt nur einmal im Leben gehen und das Thema ziemlich komplex ist.
Ich bin Alex, seit über 20 Jahren Hausbesitzer, und wenn ich heute zurückblicke, sehe ich klarer, was gut gelaufen ist – und was ich mit dem Wissen von heute anders machen würde. Deshalb schauen wir uns in diesem Beitrag an, welche typischen Fehler bei der Baufinanzierung auftreten und wie du sie vermeidest. Damit dein Haus nicht nur ein Zuhause, sondern auch ein solides Investment wird.


Fehler 1: Zu knapp kalkuliert

Klar, der Kaufpreis steht im Exposé – aber das ist längst nicht die ganze Wahrheit. Viele unterschätzen, was alles noch obendrauf kommt. Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, eventuell Maklerprovision – das sind allein oft 10 bis 15 Prozent zusätzlich. Dann kommen noch Umzug, Küche, Garten, Möbel, vielleicht kleinere Umbauten.

Wer hier auf Kante rechnet, bringt sich unnötig unter Druck. Mein Tipp: Lieber mit einem ordentlichen Puffer planen – mindestens 10.000 bis 15.000 Euro über dem, was du denkst, zu brauchen. Das nimmt Druck raus und lässt dich auch mal atmen, wenn es irgendwo klemmt.


Fehler 2: Zu wenig Eigenkapital

Ja, es gibt sie, die 100-Prozent-Finanzierungen – manchmal sogar inklusive Nebenkosten. Aber sie sind teuer. Je weniger Eigenkapital du mitbringst, desto höher ist das Risiko für die Bank – und desto höher dein Zinssatz. Die monatliche Belastung steigt, und das kann sich über die Jahre summieren.

Wenn du mindestens die Nebenkosten aus eigener Tasche zahlen kannst, ist das ein solider Start. Noch besser ist es, wenn du zusätzlich 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises selbst aufbringen kannst. Das verbessert deine Verhandlungsposition und spart bares Geld.


Fehler 3: Den Tilgungssatz zu niedrig ansetzen

In Niedrigzinszeiten war es verlockend, mit einer geringen Tilgung von 1 oder 2 Prozent zu finanzieren. Aber je niedriger du tilgst, desto länger zahlst du – und desto höher bleibt die Restschuld nach Ende der Zinsbindung.
Wenn du dir eine höhere Tilgung leisten kannst, tu es. Drei oder vier Prozent machen einen großen Unterschied. Nicht nur bei der Laufzeit, sondern auch bei der Zinssicherheit. Je schneller du tilgst, desto weniger Zeit bleibst du dem Zinsrisiko ausgesetzt.


Fehler 4: Zinsbindung falsch gewählt

Auch das wird oft unterschätzt. Wer nur fünf oder zehn Jahre festschreibt, zahlt vielleicht heute weniger Zinsen – aber muss später nachfinanzieren. Und niemand weiß, wo die Zinsen dann stehen.

Wenn du langfristig planst (und das tust du beim Hauskauf eigentlich immer), ist eine Zinsbindung von 15 oder sogar 20 Jahren oft die sicherere Variante. Du kaufst dir Stabilität – und das kann viel wert sein. Vor allem, wenn dein Einkommen nicht in zehn Jahren plötzlich sprunghaft steigt.


Fehler 5: Die Angebote nicht verglichen

Es gibt nicht „die eine Bank“. Und es gibt auch nicht das eine perfekte Angebot. Jeder Fall ist individuell – und gerade deshalb lohnt sich der Vergleich. Viele holen nur bei ihrer Hausbank ein Angebot ein und unterschreiben dort.

Ein unabhängiger Finanzierungsvermittler kann dir oft bessere Konditionen rausholen – und zwar bei bekannten Banken. Es lohnt sich, mehrere Varianten durchzurechnen: unterschiedliche Tilgungen, Laufzeiten, Kombinationen mit KfW-Krediten. Das kostet dich vielleicht ein paar Stunden, spart aber im Zweifel tausende Euro.


Fehler 6: Keine Rücklagen für später eingeplant

Ein Haus ist keine Einmal-Investition. Es lebt, es altert, es braucht Pflege. Eine Heizung kann kaputtgehen, das Dach irgendwann undicht werden, Fenster müssen vielleicht ersetzt werden.

Wenn du jeden Monat am Limit lebst, wird jeder ungeplante Posten zum Problem. Deshalb: Plane von Anfang an Rücklagen ein. Als Faustregel gelten 1 bis 1,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Das klingt wenig – aber es summiert sich. Und wenn du das Geld brauchst, wirst du froh sein, es zur Seite gelegt zu haben.


Baufinanzierung ist kein Sprint – sondern ein Langstreckenlauf

Wer beim Start sauber plant, sich nicht von Emotionen treiben lässt und realistisch rechnet, kommt am Ende entspannter ans Ziel. Es geht nicht nur um den günstigsten Zinssatz – sondern um eine Finanzierung, die zu deinem Leben passt. Heute und morgen.
Wenn du dir eine solide Basis schaffst, kannst du dein Zuhause auch wirklich genießen. Ohne schlaflose Nächte wegen der Monatsrate, ohne Bauchschmerzen bei der nächsten Rechnung. Und genau darum geht’s doch: ein Haus, das dich trägt – nicht umgekehrt.

Hast du Fragen zur Finanzierung oder überlegst, wie du deinen Hauskauf angehen sollst? Dann schreib mir – ich teile gern, was ich gelernt habe.