Mietkautionen sind kein Ausgleich für Fremdforderungen
Mietkautionen dürfen nicht mit Ansprüchen verrechnet werden, die nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben, für das sie hinterlegt wurden. So entschied der Bundesgerichtshof die Klage eines Mieters auf Rückzahlung seiner Mietkaution. Der Vermieter hatte diese mit der Begründung behalten, dass er vermeintliche Mietansprüche eines früheren Vermieters übernommen hätte und diese mit der Kaution verrechnen […]