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Kommt die Wohnungsbauförderung?

Angesichts der geplanten Verhandlungen des Bundesumweltministeriums über bezahlbaren Wohnraum, hat der Deutsche Mieterbund ein bundesweites Subventionsprogramm für den Neubau von Wohnräumen gefordert. Franz-Georg Rips, der Präsident des Mieterbundes, erklärt in einem Interview mit der „Frankfurter Rundschau“, dass der Bau von rund „einer Million Wohnungen […], noch in dieser Legislaturperiode“ nötig sei, um vor allem in den Groß- und Universitätsstädten, den Mangel an Wohnraum zu beseitigen. Ein Viertel davon sollten als Sozialwohnungen ausgewiesen werden, um auch für Geringverdiener bezahlbare Wohnungen zu sichern. Zuständig für Neubauten ist die Umweltministerin, Barbara Hendricks (SPD). Am Donnerstag wird die Ministerin, zusammen mit Vertretern der Länder und Kommunen und der Immobilienwirtschaft, über ein Neubau-Förderprogramm beraten. Gegenüber den Dortmunder „Ruhr Nachrichten“ erklärte Barbara Hendricks sicherstellen zu wollen, dass „Jeder, der eine Wohnung sucht, […] auch eine bezahlbare finden soll“. Verschiedene Experten kritisieren allerdings, dass eine Subventionierung des Wohnungsbaus, angesichts des aktuellen Baubooms, nicht zwingend notwendig und eine Verschwendung öffentlicher Gelder sei.

 

Bauboom geht auch 2014 weiter

Dank dem noch immer niedrigen Zinssatz und der empfundenen fehlenden Alternative für Anleger, boomt aktuell der Wohnungsbau in Deutschland. Im ersten Halbjahr 2014 wurden fast zehn Prozent mehr Baugenehmigungen erteilt, als im Vorjahreszeitraum. 137.000 Genehmigungen, das sind 12.000 mehr, als im ersten Halbjahr 2013, erteilten die Behörden, wie das Statistische Bundesamt Wiesbaden bekannt gab. Vor allem der private Haus- und Wohnungsbau hat sich erheblich vergrößert. Hier verzeichnet das Statistische Bundesamt eine Erhöhung um 13 Prozent, auf fast 60.000 Genehmigungen für neue Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Leicht gesunken ist dagegen die Zahl der Bauanträge für Ein- und Zweifamilienhäuser. Rund 44.000 Baugenehmigungen wurden dafür bisher erteilt. Trotzdem sind es hauptsächlich private Investoren, die ihr Geld in neuen Immobilien anlegen. Auf sie fallen circa 85.000, der 137.000 Anträge. Die Zahl der Anträge durch öffentliche Bauträger sank dagegen merklich, um 20 Prozent, auf 7000. Der Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Axel Gedaschko, erklärte in Berlin, dass der Bauboom bei Privatwohnungen „dringend notwendig“ sei, um dem wachsenden Wohnungsmangel, vorrangig in Großstädten, zu begegnen. Von der Regierung forderte er zudem ein „dauerhaft Neubau-freundliches Klima“. So sollten beispielsweise Neubauten aus der geplanten deutschlandweiten Mietpreisbremse ausgenommen werden.

 

BGH prüft die Mietpreisbremse

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss jetzt über die Rechtmäßigkeit der Mietpreisbremse entscheiden, die für Berlin festgelegt wurde. Demnach sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent, aller drei Jahre, begrenzt. Ein Vermieter, der eine Mieterhöhung um 20 Prozent vornehmen wollte, legte Revision beim BGH ein, nachdem das Berliner Landgericht seine diesbezügliche Klage abgelehnt hatte. Prinzipiell haben Vermieter zwar Deutschlandweit das Recht, Mieten um 20 Prozent, innerhalb von drei Jahren, zu erhöhen, doch Landesregierungen dürfen die maximal mögliche Erhöhung senken, wenn die allgemeine Versorgung mit ausreichend Wohnraum gefährdet ist. Da es in Berlin aktuell an bezahlbarem Wohnraum mangelt, wurde im vergangenen Frühjahr die umstrittene Mietpreisbremse eingeführt. Der Eigentümerverband Haus & Grund unterstützt die Klage, um die unerwünschte Deckelung möglichst schnell wieder zu kippen. Zudem würde sich eine positive Entscheidung des BGH bundesweit auswirken, da die Bundesregierung aktuell eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf ganz Deutschland plant. Entscheidend für das anstehende Verfahren wird die Frage sein, ob der Bundesgerichtshof den derzeitigen Mangel an günstigem Wohnraum als ausreichende Begründung für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung akzeptiert. Ein Urteil wird allerdings frühestens im nächsten Jahr erwartet.

 

Schäuble warnt vor Immobilienblase

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht die aktuelle Entwicklung des Immobilienmarktes kritisch. Seiner Ansicht nach gibt es Hinweise auf „Preisentwicklungen, die gefährlich sind“, so Schäuble, auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem US-amerikanischen Finanzminister, Jacob Lew, in Berlin. Er beklagt das derzeit zu hohe „Maß an Liquidität“, bei gleichzeitig zu niedrigen Zinsen. Dadurch ist auch in naher Zukunft mit weiter steigenden Immobilienpreisen zu rechnen. Der Finanzminister fordert die Regierung auf, den Spielraum zu nutzen, den die neuesten Entscheidungen der Europäischen Zentralbank (EZB) ermöglichen. Die EZB hatte erst im Juni den Leitzins auf einen neuen historischen Tiefstand, von 0,15 Prozent, gesenkt. Finanz- und Immobilienexperten warnen jedoch davor, dass das anhaltend niedrige Zinsniveau zu mehr Spekulationen auf dem Finanz- und Immobilienmarkt führen wird.

 

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Mieter, die beispielsweise für einen längeren Zeitraum im Ausland leben, dürfen auch den größten Teil ihrer Wohnung untervermieten. Vermieter können dies nicht verbieten, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat. Im vorliegenden Fall hatte ein Paar aus Hamburg geklagt, dass 2010 einen zeitlich befristeten Lehrauftrag in Kanada antrat. Um die Kosten für die Zweitwohnung zu senken beschlossen sie, ihre persönlichen Sachen in einem ihrer drei Zimmer zu lagern und den Rest der Wohnung zu vermieten. Dafür verweigerte die zuständige Hausverwaltung ihre Zustimmung. Das Paar klagte dagegen und bekam bereits 2011 vor dem Amtsgericht Hamburg Recht. Das Gericht verpflichtete den Vermieter zu einem Schadensersatz, in Höhe der verlorenen Mieteinnahmen von knapp 7500 Euro. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil, da ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt. Eine gesetzliche Einschränkung über die Art und den Umfang der Wohnungsnutzung gibt es für Mieter nur, wenn dadurch die Mietsache Schaden nehmen, oder andere Mieter gestört werden können. Das jedoch ist bei einer Untervermietung nicht zu erwarten.