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KfW-Darlehen oder Bankkredit – was ist besser für meine Baufinanzierung?

Wenn du ein Haus kaufen oder bauen willst, stehst du irgendwann vor der Frage: Nehme ich einen klassischen Immobilienkredit bei der Bank – oder nutze ich ein zinsgünstiges KfW-Darlehen? Beides hat seine Vorteile, und die richtige Mischung kann dir nicht nur bessere Konditionen bringen, sondern auch echte Planungssicherheit.
Ich bin Alex, Hausbesitzer seit über 20 Jahren, und ich habe in meinen Finanzierungsphasen mit beiden Modellen gearbeitet – mal mit, mal ohne KfW. Und ich kann dir sagen: Wer die KfW nicht prüft, lässt möglicherweise Geld liegen. Aber: Man muss wissen, wie’s funktioniert. In diesem Beitrag zeige ich dir, worin sich KfW-Darlehen und normale Bankkredite unterscheiden – und wie du die ideale Kombination für dich findest.


Was ist die KfW überhaupt?

Die KfW – also die „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ – ist eine staatliche Förderbank. Sie bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für verschiedene Vorhaben an – vom energieeffizienten Neubau über altersgerechtes Umbauen bis hin zum Erwerb von Wohneigentum.
KfW-Darlehen bekommst du nicht direkt bei der KfW, sondern über deine finanzierende Bank – als Teil deiner Gesamtfinanzierung.


Was unterscheidet ein KfW-Darlehen von einem normalen Bankkredit?

Zinsen
KfW-Kredite haben meist niedrigere Zinssätze als klassische Bankdarlehen – besonders in Förderprogrammen mit staatlicher Unterstützung, z. B. bei klimafreundlichen Neubauten.

Tilgungsfreiheit zu Beginn
Viele KfW-Programme gewähren ein oder mehrere Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit. Das heißt: Du zahlst zunächst nur die Zinsen, was deine monatliche Belastung in der Anfangszeit senkt.

Zuschüsse und Boni
In manchen Programmen bekommst du Tilgungszuschüsse – also einen Teil des Kredits, den du nicht zurückzahlen musst. Das gibt’s bei normalen Bankkrediten nicht.

Zweckbindung
KfW-Darlehen sind immer zweckgebunden. Du kannst sie also nicht einfach für alles einsetzen, sondern nur für das geförderte Vorhaben (z. B. Neubau, Sanierung, altersgerechter Umbau).


Wann ist ein KfW-Darlehen sinnvoll?

Besonders lohnend ist die KfW-Förderung bei:

  • Energieeffizientem Neubau (z. B. Effizienzhaus 40)
  • Energetischer Sanierung (neue Fenster, Heizung, Dämmung etc.)
  • Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum (z. B. Programm 124)
  • Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen

Wenn du also z. B. ein älteres Haus kaufst und modernisierst, kannst du gleich mehrere Programme kombinieren – und so einen Teil deiner Finanzierung zu besonders guten Konditionen abwickeln.


Was ist mit der klassischen Bankfinanzierung?

Ein normales Bankdarlehen bietet dir:

  • Freie Verwendung (z. B. für Grundstück, Kaufpreis, Garage, Küche, etc.)
  • Flexible Gestaltung bei Tilgung, Sonderzahlungen und Zinsbindung
  • Schnellere Abwicklung (oft weniger Papierkram als bei Förderkrediten)

In der Praxis brauchst du meistens beides: Ein klassisches Annuitätendarlehen für den „Hauptteil“ deiner Finanzierung – und ein KfW-Darlehen für den geförderten Anteil.


Kombination aus beidem – so klappt’s

Die beste Strategie ist oft eine Mischung:

  1. Hauptdarlehen über die Bank (z. B. 70–80 % der Finanzierungssumme)
  2. KfW-Darlehen für förderfähige Bauteile (z. B. 20–30 %)
  3. Eigenkapital für Nebenkosten und Sonderausgaben

So sicherst du dir günstige Zinsen, Förderungen – und behältst dennoch die Flexibilität bei der restlichen Finanzierung. Wichtig ist nur: Die KfW-Förderung muss vor dem Kauf oder Baubeginn beantragt werden. Wer zu spät kommt, hat Pech gehabt.


KfW ist kein Ersatz – sondern ein Turbo für deine Finanzierung

Ein KfW-Darlehen ersetzt keine Bankfinanzierung, aber es kann sie deutlich verbessern. Die Zinsen sind oft günstiger, du bekommst mehr Spielraum und im besten Fall sogar Geld geschenkt. Aber du musst dich kümmern, rechtzeitig beantragen – und gut planen.
Ich hab bei meiner letzten Finanzierung einen KfW-Anteil genutzt – und mir damit nicht nur bessere Konditionen gesichert, sondern auch einen Tilgungszuschuss von über 6.000 €. Das war keine Raketenwissenschaft, aber man musste dranbleiben.
Wenn du wissen willst, ob sich ein KfW-Darlehen für dein Vorhaben lohnt – oder wie du es am besten kombinierst: Schreib mir gern. Ich helfe dir, die passenden Programme zu finden – ohne Förderdschungel.

 

Betriebskostenpauschale oder Vorauszahlung – meine Entscheidungshilfe für Vermieter

Als ich meine erste Wohnung vermietet habe, war ich von der Idee einer Betriebskostenpauschale begeistert. Keine Abrechnung, kein Streit, keine Diskussion um Wasserzähler oder Hausstrom. Einfach ein fester Betrag pro Monat – fertig.
Doch nach ein paar Jahren und einigen Erfahrungen mit gestiegenen Energiepreisen, Nachfragen der Mieter und juristischen Unsicherheiten habe ich meine Meinung differenziert. Heute nutze ich beide Modelle – aber gezielt und mit klarer Strategie.


1. Was ist was? Kurz zur Unterscheidung

Vorauszahlung mit Abrechnung:
Der Mieter zahlt monatlich eine kalkulierte Vorauszahlung. Am Jahresende erfolgt eine Betriebskostenabrechnung. Nachzahlungen oder Rückerstattungen sind möglich.

Pauschale:
Der Mieter zahlt einen festen monatlichen Betrag – unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Es erfolgt keine Abrechnung. Der Vermieter trägt das Risiko steigender Kosten, darf aber auch nicht rückwirkend erhöhen.
Beide Varianten müssen im Mietvertrag klar vereinbart sein – sonst gilt im Zweifel die Abrechnungspflicht nach § 556 BGB.


2. Warum ich bei Wohnraumvermietung meist auf Vorauszahlung setze

Die Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung ist rechtlich klar, transparent und flexibel. Das schätzen nicht nur Mieter, sondern auch ich als Vermieter – vor allem in unsicheren Zeiten wie aktuell.

Vorteile:

  • Anpassung möglich bei gestiegenen Kosten (§ 560 BGB)
  • Keine Haftung für Mehrkosten, wenn Verbrauch steigt
  • Möglichkeit zur genauen Kostenverteilung bei mehreren Mietparteien
  • Juristisch eindeutiger Rahmen, insbesondere bei späteren Auseinandersetzungen

Nachteile:

  • Abrechnungsaufwand einmal im Jahr
  • Kommunikationsaufwand bei Rückfragen oder Nachzahlungen
  • Man muss Zählerstände, Belege und Umlageschlüssel sauber führen

Ich arbeite mit digitalen Vorlagen und Tools, sodass mich die jährliche Abrechnung kaum mehr als einen Abend kostet. Der Aufwand ist also für mich überschaubar – und die Vorteile überwiegen deutlich.


3. Wann ich eine Betriebskostenpauschale vereinbare

Bei möblierten Kurzzeitmietverhältnissen – etwa bei beruflich befristeten Aufenthalten oder Zwischenvermietung während eines Leerstands – ist die Pauschale für mich das Mittel der Wahl.

Beispiel:
Ich habe eine möblierte Ein-Zimmer-Wohnung für sechs Monate vermietet. Die Nebenkosten waren mit 120 Euro pauschal angesetzt, inklusive Strom, Heizung, Internet, Müll. Keine Abrechnung, keine Nachforderung.

Vorteile:

  • Einfachheit für beide Seiten
  • Kalkulierbarer Gesamtmietpreis
  • Kein Abrechnungsaufwand
  • Ideal bei unklarer Verbrauchslage (z. B. Mieter mit unregelmäßiger Nutzung)

Nachteile:

  • Keine Nachforderung möglich, auch bei deutlich gestiegenen Kosten
  • Pauschale darf nicht unangemessen hoch angesetzt werden
  • Risiko liegt vollständig beim Vermieter

In solchen Fällen kalkuliere ich die Pauschale bewusst konservativ, mit kleinem Sicherheitspuffer. Ich kommuniziere klar: Die Pauschale gilt für den vereinbarten Zeitraum, eine Nachberechnung erfolgt nicht.


4. Typische Fehler vermeiden

Ein häufiger Fehler ist es, eine „Mischform“ zu verwenden – z. B. pauschale Abrechnung ohne entsprechende Formulierung im Mietvertrag. Dann entsteht rechtlich schnell Streit, weil der Mieter Nachweise verlangen kann oder der Vermieter keine Nachzahlung verlangen darf.

Mein Tipp:
Im Mietvertrag immer klar und eindeutig benennen:

  • „Die Betriebskosten werden pauschal mit … Euro monatlich abgegolten. Eine Abrechnung erfolgt nicht.“
  • oder
  • „Der Mieter zahlt monatlich eine Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von … Euro. Es erfolgt eine jährliche Abrechnung gemäß § 556 BGB.“

Einmal sauber formuliert, verhindert späteren Ärger.


Flexibilität schlägt Einfachheit – zumindest langfristig

Für dauerhafte Mietverhältnisse mit Standardwohnraum bevorzuge ich eindeutig die Vorauszahlung mit Abrechnung. Sie ist rechtlich sicher, wirtschaftlich flexibel und schützt beide Seiten vor Überraschungen.

Die Betriebskostenpauschale ist für mich ein Instrument für Spezialfälle – kurzzeitig, möbliert, besonders unkompliziert. Dort erfüllt sie ihren Zweck. Aber als generelles Modell für klassische Wohnraumvermietung ist sie mir zu starr und zu risikobehaftet.

Im nächsten Beitrag zeige ich dir vielleicht, wie ich Modernisierungen und Instandhaltung sinnvoll voneinander trenne – auch steuerlich und im Verhältnis zum Mieter.


 

Zinsbindung beim Immobilienkredit: 10, 15 oder 20 Jahre – was ich gewählt habe und warum

Wenn du einen Immobilienkredit aufnimmst, wirst du ziemlich schnell über die Frage stolpern:
Wie lange soll der Zinssatz festgeschrieben sein?
Die sogenannte Zinsbindung entscheidet mit darüber, wie hoch deine monatliche Rate ist, wie planbar dein Kredit wird – und ob du später eine teure Überraschung erlebst.
Ich hab mich intensiv mit den verschiedenen Zinsbindungsstrategien beschäftigt – und zeige dir in diesem Artikel, wie ich meine Entscheidung getroffen habe (Spoiler: Ich hab’s nicht bereut).


Was bedeutet Zinsbindung überhaupt?

Bei einem klassischen Annuitätendarlehen wird der Zinssatz für eine bestimmte Zeit fest vereinbart – das können 5, 10, 15, 20 oder sogar 30 Jahre sein.
Innerhalb dieser Zeit bleibt dein Zinssatz unverändert – du zahlst also immer dieselbe Rate.
Nach Ablauf der Bindung brauchst du eine Anschlussfinanzierung, die dann zu den aktuellen Marktzinsen erfolgt. Und genau das ist der Knackpunkt.


Die 3 typischen Varianten – und ihre Vor- und Nachteile

10 Jahre Zinsbindung

  • Günstigster Zinssatz
  • Flexibilität: Nach 10 Jahren kann man mit 6 Monaten Frist kündigen (§ 489 BGB)
  • Risiko: Wenn die Zinsen steigen, wird die Anschlussfinanzierung deutlich teurer

Meine Meinung: Nur sinnvoll, wenn du genug Puffer hast – oder planst, die Immobilie nach 10 Jahren zu verkaufen


15 Jahre Zinsbindung

  • Etwas höherer Zinssatz als bei 10 Jahren
  • Mehr Planungssicherheit
  • Anschlussfinanzierung noch rechtzeitig planbar

Mein Weg! Ich wollte Sicherheit – aber auch nicht ewig gebunden sein. Für mich war’s der perfekte Kompromiss.


20 Jahre oder mehr

  • Hohe Sicherheit über Jahrzehnte
  • Sehr gut bei langfristiger Familienplanung oder stabiler Einkommenssituation
  • Zinsaufschlag kann deutlich sein (je nach Marktlage)

Für Menschen mit extrem langfristiger Perspektive (z. B. Lebenslange Beamtenstelle, Familienplanung abgeschlossen) absolut sinnvoll. Ich persönlich wollte lieber ein bisschen mehr Flexibilität.


Meine Überlegung damals – ehrlich & pragmatisch

Ich hatte ein Annuitätendarlehen über 270.000 € geplant.
Zinssatz für 10 Jahre: 2,4 %
Zinssatz für 15 Jahre: 2,55 %
Zinssatz für 20 Jahre: 2,75 %

Ich hab gerechnet: Die 15-jährige Variante kostete mich zwar etwa 35 € mehr im Monat – aber sie gab mir 5 Jahre zusätzliche Zinssicherheit.
Das war’s mir wert. Denn wenn ich nach 10 Jahren umfinanzieren müsste und der Zins dann bei 4 % liegt, würde mich das hunderte Euro mehr im Monat kosten.


Der stille Joker: Die 10-Jahres-Regel bei langen Bindungen

Wichtig zu wissen: Selbst bei 15 oder 20 Jahren Zinsbindung kannst du nach 10 Jahren mit 6 Monaten Frist kündigen (ebenfalls § 489 BGB).
Heißt: Du sicherst dich langfristig ab – bist aber trotzdem nicht völlig gefesselt.
Viele kennen diesen Passus nicht – aber er kann extrem wertvoll sein.


Zinsbindung ist kein Glücksspiel – sondern eine strategische Entscheidung

Ob du dich für 10, 15 oder 20 Jahre entscheidest, hängt von deiner Lebensplanung, deiner Risikobereitschaft und deiner finanziellen Stabilität ab.
Ich für meinen Teil hab mit 15 Jahren alles richtig gemacht: Ich hab Sicherheit, aber nicht zu hohe Zinsen. Und ich weiß: Wenn sich meine Lebenssituation ändert, bin ich nach 10 Jahren trotzdem flexibel.
Wenn du überlegst, wie du deine Zinsbindung gestalten sollst – schreib mir gern. Ich helfe dir bei der Einschätzung und rechne dir auch mal ein paar Szenarien durch, wenn du willst.

Bis bald! Dein Alex


 

Notar beim Hauskauf: Warum du ohne ihn nicht zum Eigentümer wirst

Viele unterschätzen ihn. Manche halten ihn für überflüssig teuer. Und fast alle sind beim ersten Mal etwas nervös, wenn es so weit ist: der Notar. Beim Hauskauf in Deutschland geht nichts ohne ihn. Kein Eigentumsübergang, kein Eintrag ins Grundbuch – und auch kein rechtlich wirksamer Kaufvertrag.
Ich bin Alex, Hausbesitzer seit über 20 Jahren, und ich erinnere mich noch gut an meinen ersten Notartermin. Ich saß da, Stift in der Hand, schwitzige Finger – und keine Ahnung, was in dem Vertrag wirklich alles stand. Heute weiß ich: Der Notar ist nicht nur Pflicht, sondern auch eine wichtige Schutzinstanz. In diesem Beitrag erfährst du, was ein Notar genau macht, was dich beim Termin erwartet – und worauf du unbedingt achten solltest.


Warum ist der Notar beim Hauskauf gesetzlich vorgeschrieben?

Ganz einfach: Immobiliengeschäfte haben weitreichende Konsequenzen – und viel Geld wechselt den Besitzer. Deshalb verlangt der Gesetzgeber, dass ein neutraler, staatlich beauftragter Dritter den Kaufvertrag beurkundet. Ohne diese Beurkundung ist der Vertrag nichtig.
Der Notar sorgt dafür, dass beide Parteien – Käufer und Verkäufer – die rechtliche Tragweite verstehen und dass alles korrekt, vollständig und fair abgewickelt wird. Er steht nicht auf der Seite einer Partei, sondern handelt neutral. Und das ist gut so.


Was macht der Notar genau?

Der Notar übernimmt beim Immobilienkauf mehrere wichtige Aufgaben:

  • Er entwirft den Kaufvertrag und sendet dir vorab einen Entwurf zu
  • Er klärt offene Punkte mit Käufer, Verkäufer und Makler
  • Er erklärt beim Termin alle Inhalte des Vertrags verständlich
  • Er beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch (damit niemand mehr „dazwischenfunken“ kann)
  • Er überwacht die Zahlung und informiert, wann der Kaufpreis fällig ist
  • Nach Zahlung veranlasst er die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Kurz gesagt: Er sorgt dafür, dass alles rechtlich sauber läuft – von der ersten Unterschrift bis zum finalen Eintrag im Grundbuch.


Was kostet der Notar – und wer zahlt?

Die Kosten des Notars richten sich nach dem Kaufpreis und sind gesetzlich geregelt. Für eine Immobilie im Wert von 400.000 € kannst du mit etwa 1,5 % des Kaufpreises für Notar und Grundbuchamt rechnen – also rund 6.000 Euro.
In Deutschland ist es üblich (und fast durchgehend Praxis), dass der Käufer die Notarkosten zahlt – es sei denn, im Kaufvertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.


Wie läuft der Notartermin ab?

Der Termin findet meist im Büro des Notars statt. Anwesend sind:

  • Der Käufer
  • Der Verkäufer
  • Eventuell ein Makler
  • Der Notar selbst

Der Notar liest den kompletten Vertrag laut vor – ja, wirklich. Auch wenn das manchmal etwas trocken ist, solltest du gut zuhören. Denn: Jetzt ist noch Zeit für Fragen und Korrekturen.

Danach unterschreiben alle Parteien – und der Vertrag ist rechtsgültig.

Wichtig: Der Kaufpreis wird in der Regel erst einige Wochen später fällig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung, Genehmigungen).


Worauf solltest du besonders achten?

  • Lies den Vertragsentwurf vorher in Ruhe durch
  • Prüfe die Angaben zu Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Übergabezeitpunkt
  • Kläre, ob im Kaufpreis bestimmte Einbauten enthalten sind (Küche, Kamin etc.)
  • Achte auf Regelungen zu Mängeln, Gewährleistung und Zustand der Immobilie
  • Wenn du unsicher bist: Lass den Vertrag von einem Experten prüfen (z. B. Anwalt oder Baufinanzierungsberater)

Ich hab damals einen befreundeten Architekten über den Vertrag schauen lassen – das hat mir viel Sicherheit gegeben.


Der Notar ist kein Gegner – sondern dein Partner für einen rechtssicheren Hauskauf

Auch wenn der Notartermin für viele etwas einschüchternd wirkt – er ist ein zentraler Baustein deines Immobilienkaufs. Ohne ihn bekommst du keine rechtssichere Eigentumsübertragung. Und ganz ehrlich: Lieber einmal ordentlich durch den Paragrafendschungel geführt werden, als später mit unklaren Eigentumsverhältnissen kämpfen.
Wenn du Fragen zum Notartermin hast oder wissen willst, worauf du in deinem Fall besonders achten solltest – schreib mir gern. Ich helfe dir, gut vorbereitet in diesen wichtigen Schritt zu gehen.

 

Betriebskostenvorauszahlung erhöhen – mein Ablauf für eine rechtssichere Anpassung

Als Vermieter kalkuliert man die Betriebskostenvorauszahlungen oft konservativ. Gerade bei Neuvermietung ist man geneigt, den Betrag niedrig anzusetzen, um die Warmmiete attraktiv zu halten. Doch spätestens nach der ersten Nebenkostenabrechnung zeigt sich oft: Die Vorauszahlung war zu knapp bemessen.
Ich habe mir deshalb angewöhnt, Betriebskostenvorauszahlungen frühzeitig und strukturiert anzupassen – mit einem klaren Ablauf, der sowohl rechtlich korrekt ist als auch beim Mieter verständlich ankommt.


1. Gesetzliche Grundlage: § 560 BGB

Laut § 560 Abs. 4 BGB darf der Vermieter die Vorauszahlung für Betriebskosten anpassen, wenn sich bei der jährlichen Abrechnung eine Abweichung ergibt.

Voraussetzung:

  • Es wurde eine formell und materiell korrekte Abrechnung erstellt
  • Die Abrechnung weist eine Nachzahlung (oder ein Guthaben) aus
  • Die Erhöhung ist nachvollziehbar und verhältnismäßig

Eine Erhöhung „auf Verdacht“ oder „wegen allgemeiner Preissteigerung“ ist unzulässig, solange sie nicht durch eine konkrete Abrechnung belegt wird.


2. Mein Zeitpunkt: Nach der Nebenkostenabrechnung

Ich verschicke meine Betriebskostenabrechnung immer im Frühjahr (März oder April). Wenn darin ein erkennbares Defizit zwischen Vorauszahlung und tatsächlichen Kosten auftaucht – etwa mehr als 10 % –, erhöhe ich die monatliche Vorauszahlung ab dem übernächsten Monat.

Beispiel:
Nebenkostenabrechnung 2024 ergibt eine Nachzahlung von 240 € = 20 € monatlich.
Ich kündige zum 1. Mai 2025 an, dass die Vorauszahlung ab 1. Juli 2025 um 20 € erhöht wird.

So hat der Mieter Zeit, sich darauf einzustellen.


3. Mein Musterschreiben zur Anpassung

Ich nutze ein kurzes, sachliches Schreiben, etwa so:

Sehr geehrter Herr/Frau [Name],

auf Grundlage der Betriebskostenabrechnung für das Jahr [Jahr], die Ihnen am [Datum] zugegangen ist, ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von [Betrag].

Um künftig eine ausgeglichene Abrechnung zu ermöglichen, erhöhe ich die monatliche Betriebskostenvorauszahlung gemäß § 560 Abs. 4 BGB um [Betrag] auf insgesamt [neuer Betrag] ab dem [Datum].

Die Gesamtmiete (Kaltmiete plus Nebenkosten) beträgt dann monatlich [Summe].

Mit freundlichen Grüßen
Alex

Das Schreiben verschicke ich per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Post mit einfachem Einwurf. Bisher hat kein Mieter die Anpassung beanstandet – vorausgesetzt, die Abrechnung war verständlich und sauber begründet.


4. Wie hoch darf die Erhöhung ausfallen?

Eine pauschale Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist, dass die neue Vorauszahlung realistisch und auf Basis der letzten Abrechnung berechnet ist.

Ich runde immer leicht auf (z. B. statt 18,60 € auf 20 €), um kleine Schwankungen im Folgejahr auszugleichen. Eine Erhöhung um mehr als 25 % setze ich nur dann an, wenn ein deutlicher Anstieg bei Heizkosten, Wasser oder Grundsteuer vorliegt – und begründe das im Anschreiben.


5. Kommunikation mit dem Mieter: Klar, ruhig, nachvollziehbar

Die meisten Konflikte entstehen nicht durch die Höhe der Erhöhung, sondern durch mangelnde Kommunikation. Ich lege meiner Abrechnung stets eine einfache Übersichtsseite bei:

  • Alte Vorauszahlung
  • Tatsächliche Kosten
  • Differenz
  • Neue Vorauszahlung

Ich erkläre auch, ob und warum sich einzelne Posten (z. B. Müll, Heizung, Hauswart) deutlich verändert haben. Das schafft Verständnis – auch wenn niemand sich über höhere Kosten freut.


Vorauszahlungen sind kein Schätzwert, sondern ein Steuerungsinstrument

Mit einer realistischen Vorauszahlung vermeide ich:

  • Hohe Nachzahlungen
  • Finanzielle Engpässe beim Mieter
  • Rückfragen und Ärger bei der Abrechnung

Wichtig ist: Rechne sauber, informiere frühzeitig, kommuniziere klar. Dann ist die Erhöhung kein Streitpunkt, sondern eine logische Anpassung an gestiegene Kosten.
Im nächsten Artikel zeige ich dir vielleicht, wann ich mich für eine Betriebskostenpauschale entscheide – und wann ich lieber bei der klassischen Vorauszahlung bleibe.

Bis bald. Alex