Bereitstellungszinsen beim Immobilienkredit: Wann sie fällig werden und wie ich sie umgehen konnte

Als ich meinen Immobilienkredit abgeschlossen habe, war ich froh, dass endlich alles durch war. Die Zusage lag vor, die Bank hatte alles genehmigt – ich war bereit für den Kauf.
Was ich damals nicht wusste: Die Zeit zwischen der Kreditzusage und der tatsächlichen Auszahlung kann teuer werden, wenn man nicht aufpasst.
Stichwort: Bereitstellungszinsen.

In diesem Artikel erkläre ich dir, was es damit auf sich hat, wann sie anfallen und wie ich es geschafft habe, diese Extrakosten zu vermeiden.


Was sind Bereitstellungszinsen überhaupt?

Bereitstellungszinsen sind eine Art Nutzungsgebühr, die Banken verlangen, wenn ein genehmigter Kredit nicht rechtzeitig abgerufen wird.
Die Bank hält das Geld für dich bereit – du rufst es aber noch nicht ab, zum Beispiel weil der Bau sich verzögert oder der Notartermin noch nicht war.
Und für diese „Geld-Bereithaltung“ will die Bank eine Entschädigung – meist ab dem dritten oder sechsten Monat nach Vertragsabschluss.
Typischer Satz: 0,25 Prozent pro Monat, also 3 Prozent im Jahr. Klingt wenig – aber bei einem Kredit von 300.000 Euro sind das immerhin 750 Euro pro Monat.


Wann beginnen Bereitstellungszinsen?

Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich – und steht in deinem Kreditvertrag.
Die wichtigsten Punkte:

  • Freistellungsfrist: Zeitraum, in dem du das Darlehen abrufen kannst, ohne Bereitstellungszinsen zu zahlen
  • Berechnung: Nach Ablauf dieser Frist fallen die Zinsen auf den noch nicht abgerufenen Betrag an
  • Häufige Fristen: 3 Monate bei vielen Banken, manche bieten auch 6 oder sogar 12 Monate (gegen Aufpreis)

Bei mir war es so: Die Bank gewährte 6 Monate frei – ab dem 7. Monat wären 0,25 Prozent pro Monat fällig geworden.


Warum fallen sie so oft an?

Gerade bei Neubauten oder Sanierungen verzögert sich vieles:

  • Bauanträge dauern länger
  • Handwerker kommen nicht wie geplant
  • Notartermine verzögern sich
  • Eigentumswohnungen sind noch nicht fertiggestellt

Das Problem: Du brauchst das Geld stückweise, nicht sofort. Aber der Vertrag läuft – und die Uhr tickt.


Wie ich Bereitstellungszinsen vermieden habe

Ich habe mit dem Bauunternehmen früh gesprochen und erfahren, dass sich der Bau um drei Monate verzögert.
Also bin ich direkt zur Bank und habe gefragt, ob wir die Freistellungsfrist verlängern können. Die Antwort: Nur gegen Aufpreis.

Ich habe stattdessen Folgendes getan:

  1. Kreditvertrag angepasst, sodass die erste Auszahlung schon zum Kaufpreisabruf (für das Grundstück) genutzt wurde
  2. Auszahlungsplan gestaffelt, in Abstimmung mit dem Bauträger – so konnte ich immer rechtzeitig kleine Beträge abrufen
  3. Zügige Unterlagenbereitstellung, damit die Bank sofort auszahlungsfähig war, wenn der nächste Bauabschnitt anstand

Mit dieser Planung habe ich es geschafft, keine Bereitstellungszinsen zu zahlen – und die Bank war zufrieden, weil alles sauber organisiert war.


Was kannst du tun?

Hier ein paar Tipps aus meiner Erfahrung:

  • Lies die Freistellungsfrist genau im Vertrag – das ist entscheidend
  • Sprich mit dem Bauträger oder Makler, um realistische Zeitpläne zu bekommen
  • Plane den Kredit flexibel, wenn du weißt, dass du später abrufen musst
  • Verhandle mit der Bank, ob sie dir mehr freistellt – manchmal geht das ohne Aufpreis, wenn das Projekt plausibel ist
  • Ziehe eine Zwischenfinanzierung in Betracht, wenn es nur um kurze Zeiträume geht

Bereitstellungszinsen sind vermeidbar – wenn man weiß, dass sie existieren.
Sie sind kein Trick der Banken, sondern eine logische Konsequenz aus der Kapitalbindung. Aber wer gut plant, kann sie komplett umgehen oder zumindest deutlich begrenzen.
Ich bin froh, dass ich früh nachgefragt und clever strukturiert habe – so blieb mehr Geld für das Haus selbst.

Wenn du Hilfe brauchst beim Durchblick durch deinen Finanzierungsvertrag oder eine zweite Meinung zu den Fristen suchst – melde dich gern. Ich schaue mir das mit dir gemeinsam an.

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