Sonderkündigungsrechte bei Immobilienkrediten – So kommst du früher aus deinem Vertrag raus

Ich erinnere mich noch gut an mein erstes Gespräch mit einem Banker zum Thema Sonderkündigungsrecht. Ich war überrascht, dass es tatsächlich Möglichkeiten gibt, einen Kredit vorzeitig zu beenden, ohne dass man gleich horrende Strafgebühren zahlen muss. Genau das kann manchmal der rettende Ausweg sein – sei es bei einem Immobilienverkauf, einer Umschuldung oder weil sich die Lebenssituation komplett verändert hat.


Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren

Das wichtigste und bekannteste Sonderkündigungsrecht steht im § 489 BGB. Dort heißt es:
Nach 10 Jahren Zinsbindung darfst du deinen Immobilienkredit jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten kündigen – und zwar ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Das ist ein echter Joker. Stell dir vor: Du hast damals einen Kredit zu 3,8 % abgeschlossen. Heute gibt es Angebote zu 2,9 %. Mit der Sonderkündigung kannst du raus und neu finanzieren – und so vielleicht mehrere tausend Euro sparen.


Sonderkündigung bei Verkauf der Immobilie

Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf der Immobilie.
Wenn du dein Haus oder deine Wohnung verkaufst, hat die Bank zwar grundsätzlich Anspruch auf die Rückzahlung des Kredits – aber sie darf dich nicht für immer im Vertrag festhalten. In solchen Fällen kann der Kredit beendet werden, oft gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung. Aber: Manche Gerichte haben Kreditnehmern Recht gegeben, wenn die Bank zu viel verlangt hat. Hier lohnt sich also, die Zahlen prüfen zu lassen.


Sonderkündigung bei variablen Darlehen

Falls du ein variables Darlehen hast, sieht es noch besser aus. Diese kannst du in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Das macht dich extrem flexibel, ist aber auch mit Zinsrisiken verbunden.


Meine persönliche Erfahrung

Ich habe selbst nach 10 Jahren mein Sonderkündigungsrecht genutzt und den Kredit zu einer anderen Bank umgezogen. Das war einer der einfachsten Wege, richtig viel Geld zu sparen. Ganz ehrlich: Ohne dieses Recht hätte ich wahrscheinlich einfach verlängert – und draufgezahlt.


Worauf du achten solltest

  • Die 10-Jahres-Frist beginnt ab der vollständigen Auszahlung des Darlehens, nicht ab Vertragsabschluss!
  • Kündigung immer schriftlich und nachweisbar einreichen.
  • Prüfen, ob ein Forward-Darlehen parallel sinnvoll ist, um dir gleich günstige Zinsen zu sichern.

Sonderkündigungsrechte sind kein Geheimtrick, sondern ein fest verankertes Recht, das jeder Kreditnehmer kennen sollte. Sie geben dir die Chance, deine Finanzierung flexibel zu halten und auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren.


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