Grundsteuerreform 2025: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Ich gebe es zu: Die Grundsteuer war für viele Jahre etwas, worüber ich kaum nachgedacht habe. Sie kam einmal im Jahr per Bescheid, wurde brav überwiesen – und das war’s. Doch seit der Grundsteuerreform, die ab 2025 in ganz Deutschland greift, ist plötzlich vieles neu. Und als langjähriger Hausbesitzer musste ich mich gezwungenermaßen mal etwas genauer mit diesem Thema befassen.
In diesem Blogbeitrag will ich dir erzählen, was sich konkret ändert, wie die neue Grundsteuer berechnet wird und warum du dich als Eigentümer nicht einfach zurücklehnen solltest. Denn obwohl es erstmal „nur“ eine Steuer ist, kann sie in Zukunft deinen Geldbeutel deutlich stärker belasten – oder eben auch nicht.


Warum wurde die Grundsteuer überhaupt reformiert?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 geurteilt, dass die bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Kurz gesagt: Die alten Einheitswerte, die aus den 60er- bzw. 30er-Jahren stammten, spiegelten den realen Wert der Immobilien längst nicht mehr wider. Ein Haus in München wurde quasi genauso besteuert wie ein gleichwertiges Haus in der Uckermark – völlig aus der Zeit gefallen.
Deshalb mussten neue Bewertungsverfahren her. Und die sorgen jetzt für Bewegung – in den Amtsstuben und auf unseren Kontoauszügen.


Was ändert sich konkret?

Ab 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Dafür mussten alle Eigentümer in 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben, in der sie verschiedene Daten zur Immobilie angeben mussten – z. B. Grundstücksfläche, Wohnfläche, Baujahr, Nutzungsart.

Je nach Bundesland kommt jetzt entweder das Bundesmodell zur Anwendung oder ein eigenes Landesmodell (z. B. in Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen oder Baden-Württemberg). Das macht die ganze Sache nicht gerade übersichtlicher.

Aber eines gilt überall: Der Wert deiner Immobilie fließt nun wesentlich stärker in die Berechnung ein als früher. Das kann – je nach Lage und Zustand – zu höheren oder niedrigeren Steuerbeträgen führen.


Muss ich jetzt mit einer Steuererhöhung rechnen?

Ganz ehrlich: Ja, möglicherweise schon. Gerade in Regionen mit stark gestiegenen Immobilienpreisen kann die neue Bewertung zu einem höheren Grundsteuerwert führen. Allerdings haben die Kommunen auch die Möglichkeit, den sogenannten Hebesatz anzupassen – also den Prozentsatz, mit dem die Steuer letztlich berechnet wird.
Einige Städte haben bereits angekündigt, ihre Hebesätze zu senken, um starke Mehrbelastungen zu vermeiden. Andere halten sich bedeckt. Du solltest also genau hinschauen, wenn der neue Bescheid kommt.

Ich zum Beispiel wohne in einer sächsischen Kleinstadt – da wurde der Hebesatz nur minimal verändert, sodass sich meine Grundsteuer nur leicht erhöht hat. Aber ein Freund von mir aus Köln hat fast 40 % mehr zahlen müssen.


Kann ich gegen den neuen Bescheid Widerspruch einlegen?

Ja – und das solltest du auch tun, wenn dir der Bescheid fehlerhaft erscheint. Die Grundlage bildet dein Grundsteuerwertbescheid, den du vom Finanzamt bekommst. Hier ist genau angegeben, wie die Berechnung erfolgt ist.
Prüfe diesen Bescheid gründlich. Wenn dort zum Beispiel falsche Flächen, falsche Nutzungsarten oder ein unpassendes Baujahr angegeben sind, kann sich das deutlich auswirken. Der Widerspruch muss fristgerecht erfolgen – am besten mit fachlicher Unterstützung, etwa durch einen Steuerberater.


Neue Grundsteuer – neues Denken gefragt

Ich sage es mal so: Die Grundsteuer war lange Zeit ein bisschen wie der Beitrag für die Mülltonne – nicht besonders spannend, aber eben da. Jetzt wird sie wieder zu einem Thema, mit dem man sich aktiv beschäftigen sollte. Nicht nur, weil sie teurer werden kann, sondern weil Fehler bei der Bewertung bares Geld kosten.
Wenn du Fragen hast oder Hilfe bei der Prüfung deines Bescheids brauchst – melde dich gern. Ich habe mich mittlerweile durch das Thema durchgeackert und helfe gern dabei, unnötige Kosten zu vermeiden. Denn auch kleine Korrekturen können sich langfristig auszahlen.

 

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