Archiv der Kategorie: Vermietung

Lohnt sich ein Ferienhaus als Altersvorsorge?

Die beliebteste Altersvorsorge in Deutschland ist noch immer die selbstbewohnte Immobilie. Wer früh genug entsprechende Vorkehrungen trifft und in den Vierzigern seinen Immobilienkredit getilgt hat, kann aber auch danach noch von der Sicherheit die Immobilien bieten, profitieren. Als zusätzliche Einnahme eignen sich vor allem kleinere Objekte, wie Ferienimmobilien. Besonders Ferienhäuser in heimischen Urlaubsregionen, sind für deutsche Anleger attraktiv. Wer bereits über ein Eigenheim verfügt, kann hier die niedrigen Zinsen für Immobilienkredite nutzen, um eine Ferienimmobilie zu finanzieren. Der aktuellen Marktstudie der Immobilienfirmen Engel & Völkers, sowie FeWo-direkt zufolge, denken derzeit 20 Prozent aller Deutschen daran, das niedrige Zinsniveau zu nutzen, um eine Ferienimmobilie zu kaufen. Und eine solche Investition lohnt sich. Tendenziell sind Ferienhäuser beliebter, als Hotels, da sie den Feriengästen mehr Freiheit bieten. Ferienimmobilien können derzeit eine Auslastung von 46 Prozent vorweisen. Das bedeutet, dass sie rund 22 Wochen im Jahr voll ausgebucht sind – eine Auslastung, von der Hotelbesitzer nur träumen können. Wie der Immobilienverband Deutschland errechnete, rentiert sich die Investition, in ein Ferienhaus, ab einer jährlichen Vermietungsdauer von 17 Wochen. Damit lassen sich die laufenden Kosten, inklusive der Tilgunsraten und Kreditzinsen, begleichen. Der durchschnittliche Wochenmietpreis liegt in Deutschland bei 650 Euro in der Haut- und 457 Euro, in der Nebensaison. Günstiger ist der Mietpreis für Ferienimmobilien an der Nord- und Ostsee, mit 300 bis 400 Euro pro Hauptsaisonwoche. Alternativ lohnt sich derzeit auch der Kauf eines Ferienhauses im europäischen Ausland. Die attraktivsten Projekte finden sich aktuell an der Cote d‘ Azur-Provence, mit durchschnittlichen Mietpreisen von 15 Euro, je Quadratmeter, oder in der italienischen Toskana, mit rund 9,25 Euro. Die in der o.g. Marktstudie befragten Besitzer von Ferienimmobilien im Ausland gaben an, zufrieden mit der Einnahmeentwicklung zu sein. Circa 40 Prozent von ihnen erklärten zudem, dass die Auslastung in den vergangen Jahren noch gestiegen sei. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Gäste anspruchsvoller geworden sind und erwarten, dass sich die angebotene Ferienwohnung in einem guten Zustand befindet. Wird den Wünschen der Mieter Rechnung getragen, kann eine Ferienimmobilie jedoch eine sehr gute Anlage, oder Altersvorsorge darstellen.

 

DIW kritisiert Mietpreisbremse

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kritisiert die geplante Mietpreisbremse. Demnach hilft diese zwar, die Kosten für Mieter überschaubar zu halten und auch auf die Preisentwicklung wirkt sich die Deckelung der Mieten dämpfend aus, allerdings senkt sie auch die Kaufbereitschaft. So fürchten die Immobilienexperten des DIW, dass dadurch der Anreiz für Investoren verloren geht. Vor allem der Neubau von Immobilien könnte, ihrer Meinung nach, darunter leiden. Das hätte zur Folge, dass zwar die Mieten kurzfristig sinken, doch durch fehlende Neubauten würden diese, durch ein geringeres Angebot bei steigender Nachfrage, wieder steigen, so dass die Mietpreisdeckelung langfristig für alle mehr Schaden als Nutzen bringt. Statt dessen sollte die Regierung den Wohnungsneubau unterstützen und so, durch normale Marktregulierung, Mieterhöhungen vermindern. Mögliche Maßnahmen wären beispielsweise eine Vergrößerung der Bauflächen, die von den einzelnen Gemeinden als solche ausgewiesen werden dürfen. Das jedoch ginge zu Lasten der anderen notwendigen Flächennutzung. In Deutschland schreibt der Flächennutzungsplan vor, wie groß der Anteil ist den die einzelnen Gemeinden als Bauland, als landwirtschaftliche Nutzfläche und Wald, oder zum Ausgleich für Eingriffe in die Natur nutzen dürfen.

 

Gesetz zur Mietpreisbremse fertig

Das angekündigte Gesetz zur geplanten Mietpreisbremse ist, nach Aussage des Bundesjustizministers Heiko Maas, inzwischen fertig ausgearbeitet. Wie er in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ erklärte, liegt das sogenannte Mietrechtsnovellierungsgesetz jetzt zur Beratung vor. Darin soll den „angespannten Wohnungsmärkten“ Rechnung getragen werden. Wenn das Gesetz angenommen wird, dürfen die geforderten Mieten nur noch maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Mietniveau liegen. Das beträfe, nach Berechnungen des Bundesjustizministeriums, rund vier der 21,1 Millionen Mietwohnungen in Deutschland. Eine weitere Änderung betrifft die Maklercourtage. Diese soll zukünftig nur noch von den Vermietern gefordert werden dürfen. Derzeit ist es bei vielen Agenturen üblich, die Maklergebühr den Mietern in Rechnung zu stellen. Wenn das Gesetz in der vorliegenden Form angenommen wird, ergäben sich darauf Entlastungen für Mieter, in einer Gesamthöhe von 850 Millionen Euro – davon 280 Millionen Euro durch die Mietpreisdeckelung und 570 Millionen Euro für die Maklergebühren.

 

 

Ein verlorener Schlüsselbund kann teuer werden

Ein verlorener Schlüsselbund kann teuer werden. Verliert ein Mieter seinen Hausschlüssel, der zu einer ganzen Schließanlage gehört, muss er den Austausch der gesamten Anlage bezahlen. In einem diesbezüglichen Verfahren urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Mieter auch dann dazu verpflichtet werden kann, wenn der Austausch aus Sicherheitsgründen nötig ist – allerdings nur dann, wenn die Anlage wirklich erneuert wird. Vergisst oder unterlässt die zuständige Hausverwaltung den Austausch, muss der Mieter jedoch nur den Ersatzschlüssel bezahlen. Im vorliegenden Fall entschied das BGH, dass der Mieter nicht zahlen muss, da die zuständige Hausverwaltung, die beim Auszug des Mieters einen Kostenvorschuss für eine neue Anlage, in Höhe von 1500 Euro, verlangt hatte, die Schließanlage bis zum Gerichtsverfahren nicht ersetzt hatte.

 

Achtung Frist zur Grundsteuerrückerstattung

Noch bis zum 31. März können Vermieter einen Teil ihrer Grundsteuer zurückerhalten, wenn ihre Immobilie teilweise nicht vermietet werden konnte. Die Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass der Ausfall der Mieteinnahme nicht selbstverschuldet war, weil der Vermieter beispielsweise zu hohe Miete verlangt oder die Suche nach Mietern vernachlässigt hat. Wenn eine Rückerstattung der Grundsteuer beantragt wird, muss der Besitzer nachweisen können, dass er sich um die Vermietung des Objekts bemüht hat, oder der Leerstand durch höhere Gewalt verursacht wurde. Möglich ist die Rückerstattung, wenn die Netto-Miete im gesamten Jahr um mindestens 50 Prozent geringer war, als normalerweise ortsüblich für gleichartige Objekte erzielt wird. Zahlt allerdings der Mieter die Grundsteuer, über die Nebenkosten, dann erhält auch der Mieter die Rückerstattung. In einem solchen Fall sind Vermieter sogar dazu verpflichtet, die Rückerstattung der Grundsteuer zu beantragen, da sich dadurch die Höhe der Nebenkosten für den Mieter verringert, worauf er einen rechtlichen Anspruch hat. Zur Antragstellung reicht ein formloses Schreiben aus, dass allerdings bis zum 31.03. beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden muss.