Archiv der Kategorie: Steuer

Immobilie als Wertanlage im Verruf?

Für den Eigenbedarf ist der Wohnungskauf, aufgrund der noch immer niedrigen Zinsen, in Deutschland aktuell besonders lohnend. Das trifft jedoch nicht in gleichem Maß auf Immobilien als Wertanlage zu. Selbst bewohnte Immobilien gelten steuerlich als normales Konsumgut, während vermietete Immobilien als Investitionsgut teilweise steuerlich geltend gemacht werden können. Durch die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Kaufpreise, bei teilweise gleichbleibenden oder langsamer wachsenden Mieten, rechnen sich viele Immobilien nicht mehr als Anlage. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat jetzt untersucht, in welchen Regionen sich Immobilien als Kapitalanlage noch rentieren. Dafür wurden diesbezügliche Daten aller 402 Landkreise und kreisfreien Städte ausgewertet. Dabei zeigte sich, dass es in 27 Prozent aller Regionen finanziell sinnvoller ist, eine Wohnung zu kaufen, statt sie zu mieten, während das vier Jahre zuvor lediglich auf sieben Prozent der Regionen zutraf. Vor allem in den neuen Bundesländern, ist der Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage noch sinnvoll. Das IW ermittelte Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen als günstigste Standorte für selbst genutzte und Mietobjekte. Aber auch in westdeutschen Bundesländern, wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, gibt es noch viele Landkreise, in denen sich der Immobilienkauf wirtschaftlich lohnt. Nötig ist hier lediglich eine genauere Prüfung der zu erwartenden Ein- und Ausgaben. Unterbleiben sollte der Kauf als Wertanlage derzeit in Hamburg, Bayern, oder den bevorzugten Standorten Baden-Württembergs. Hier lohnt sich, aufgrund der stark angezogenen Kaufpreise, aktuell eher das Mieten.

 

Neue Steuererleichterung für Modernisierung

Eigentümer die ihren Wohnraum von Fachkräften reparieren oder modernisieren lassen, können 20 Prozent der dabei anfallenden Kosten von der Steuer absetzen. Damit soll Immobilienbesitzern die Sanierung, besonders im Bereich der Wärmedämmung ein wenig erleichtert werden. Gültig ist die Steuererleichterung für alle Bauarbeiten mit einem zu leistenden Arbeitslohn von bis zu 60.000 Euro. Zusätzlich zu der seit 2006 bestehenden staatlichen Unterstützung, will die Regierung jetzt auch Erweiterungen und Anbauten steuerlich subventionieren. „Das ist eine gute Nachricht, die da vom Bundesfinanzministerium kam. Jetzt ist für Steuerzahler noch viel mehr drin“, erklärt der Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL), Uwe Rauhöft, in einem Interview mit der „Welt“ online. Als Orientierungshilfe für Hausbesitzer liegt ein 37-seitiges Informationsschreiben bei den Finanzämtern aus. Steuerlich gefördert werden demnach beispielsweise Maschinenmieten, Kosten für deren An- und Abfahrt, sowie Handwerkerleistungen. Auch kleinere Schönheitsreparaturen, wie Maler- und Tapezierarbeiten, Modernisierungen von Küche oder Bad, das Verlegen neuer Böden, aber auch Gartenarbeiten, sind zukünftig absetzbar. Voraussetzung dafür sind eine Rechnung und die Bezahlung mittels Ãœberweisung auf das Konto des dienstleistenden Unternehmens. Bar bezahlte Rechnungen bleiben von der Subventionierung ausgenommen.

 

Urteil: Zweitwohnungssteuersatz zu hoch

Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat jetzt den Zweitwohnungssteuersatz der Stadt Konstanz als zu ungerecht beurteilt und die Stadt angewiesen, diesen zu ändern, da eine erhobene Zweitwohnungssteuer hohe Mieten nicht prozentual geringer belasten darf, als niedrigere. Demnach hat Konstanz eine gestaffelte Steuer auf Zweitwohnungen, die beispielsweise für eine Monatsmiete von 100 Euro 33 Prozent der Miethöhe und für eine Miete von 2000 Euro nur sechs Prozent beträgt. Mit einer Besteuerung nach Leistungsfähigkeit ist das aber nicht vereinbar, wie Karlsruhe entschied, da bei der Steuererhebung das Grundrecht auf Gleichbehandlung durch eine „Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ gewährleistet wird. Für Ausnahmen davon müssten „gewichtige Gründe“ vorliegen. Solche konnte die Stadtverwaltung jedoch nicht angeben.

 

Großen Koalition:Steuerliche Vorteile und Mieterschutz?

SPD und CDU haben sich darauf geeinigt, im Falle einer großen Koalition ein Maßnahmepaket zu verabschieden, dass bezahlbares wohnen sichern soll. So ist für Wohngeldempfänger wieder ein Heizkostenzuschuss geplant, der erst 2009 eingeführt und schon 2010 wieder gestrichen worden war. Auch die in den vergangenen Jahren scheibchenweise gecancelten Steuervorteile für Bauherren, werden teilweise wieder gewährt. So sollen Bauherren, die Mietwohnungen in Städten mit sehr hohen Mieten bauen, ihre Investitionen schneller abschreiben können. Aktuell werden die Kosten in konstanten Beiträgen auf die Nutzungsdauer verteilt. Zukünftig soll dagegen eine degressive Absetzung für Abnutzung wahlweise zur Verfügung stehen, so dass Bauherren größere Teile der Investition in den ersten Jahren nach dem Bau abschreiben können. Dadurch hoffen Union und SPD, den Bau von rund 250.000 neuen Mietwohnungen pro Jahr, vor allem in Ballungsräumen, zu forcieren. Auch die energetische Gebäudesanierung soll, nach Willen der beratenden Politiker, wieder mehr steuerlich gefördert werden. Kommt die Große Koalition zustande, müssen sich Vermieter allerdings auch auf eine Mietpreisbremse einstellen. Eine Gesetzesänderung soll regeln, dass die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Auch die Mindestzeitspanne, für Erhöhung von Bestandsmieten um maximal 15 Prozent, die aktuell alle drei Jahre vorgenommen werden dürfen, würde sich dann um ein weiteres, auf vier Jahre verlängern.

 

Vermieter sollen für GEZ spitzeln

Ab 2013 wird der neue Staatsvertrag zwischen den deutschen Bundesländern rechtsgültig. Damit wird auch die bisher übliche GEZ-Gebühr abgeschafft und jeder deutsche Haushalt ist gezwungen, eine pauschale GEZ-Gebühr zu zahlen, unabhängig davon ob Fernseh- und Radiogeräte verwendet werden, oder nicht. Um dies zu gewährleisten sollen zukünftig Vermieter oder Eigentümer von Häusern oder Mietwohnungen einer Auskunftspflicht unterliegen und umfangreiche Auskünfte über ihre Mieter an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) weiter leiten müssen. Zu den verlangten Daten gehören neben den Namen der Mieter auch die Geburtsdaten und der Beginn des Mietverhältnisses. Bei der Vermietung von Gewerberäume soll zusätzlich die Zahl der Mitarbeiter mit angegeben werden. Als „Absolut skandalös“ kritisiert Alexander Blazek, der Chef des Vermieterverband „Haus und Grund“ Schleswig-Holsteins den bisherigen Entwurf des Staatsvertrages. „Die Eigentümer werden genötigt, der GEZ Beihilfe zum Gebühreneintreiben zu leisten und Mietern hinterher zu spitzeln“, erläutert Alexander Blazek in einem Interview mit den „Lübecker Nachrichten“ und fordert die Landesregierungen auf, gegen den Entwurf zu stimmen. Falls nur ein Bundesland dagegen stimmt, muss das geplante Gesetz gestoppt werden.