Archiv der Kategorie: Nebenkosten

Solaranlagen günstig wie nie!

Die Regierung hat die Solarförderung in den letzten Jahren stark beschnitten. Wie erwartet, sank seitdem die Anzahl der neu installierten Solarstromanlagen. Vor allem die garantierte Einspeisevergütung ist so drastisch gesunken, dass es sich kaum noch lohnt, Solarstrom in das Stromnetz weiterzuleiten. Inzwischen liegt die damit erzielte Rendite bereits unter einem Prozent. Allerdings wird von vielen Hausbesitzern, die sich deshalb gegen eine Solaranlage entscheiden, dabei vergessen, dass nicht nur die Förderung gesunken ist. Auch die Preise für Solarmodule sind viel niedriger, als noch vor zehn Jahren. Dadurch bleibt der selbst produzierte Strom noch immer wesentlich günstiger, als der Strom aller herkömmlichen Stromversorger. So kann in einem Vier-Personen-Haushalt, mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 4.500 Kilowattstunden pro Jahr, durch eine Solaranlage mit einer Leistung von vier kWp, fast 500 Euro jährlich eingespart werden, wenn mindestens ein Drittel des über die Solarmodule produzierten Stroms selbst verbraucht wird. Rechnet man die Einsparung auf die gesamte 20-jährige Laufzeit einer Solaranlage hoch, ergeben sich, unter Einkalkulierung der kontinuierlich steigenden Strompreise, eine Gesamtersparnis von 13.700 Euro. Das errechnete der Fachverband Energie- und Gebäudetechnik. Auch wenn sich eine Solarstromanlage allein mit dem Gewinn durch die Netzeinspeisung nicht mehr rentiert, für den Eigenbedarf lohnt sich eine solche Anlage allemal.

 

Urteil: Zweitwohnungssteuersatz zu hoch

Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat jetzt den Zweitwohnungssteuersatz der Stadt Konstanz als zu ungerecht beurteilt und die Stadt angewiesen, diesen zu ändern, da eine erhobene Zweitwohnungssteuer hohe Mieten nicht prozentual geringer belasten darf, als niedrigere. Demnach hat Konstanz eine gestaffelte Steuer auf Zweitwohnungen, die beispielsweise für eine Monatsmiete von 100 Euro 33 Prozent der Miethöhe und für eine Miete von 2000 Euro nur sechs Prozent beträgt. Mit einer Besteuerung nach Leistungsfähigkeit ist das aber nicht vereinbar, wie Karlsruhe entschied, da bei der Steuererhebung das Grundrecht auf Gleichbehandlung durch eine „Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ gewährleistet wird. Für Ausnahmen davon müssten „gewichtige Gründe“ vorliegen. Solche konnte die Stadtverwaltung jedoch nicht angeben.

 

Immobilienkauf: Vorsicht bei den Nebenkosten!

Beim Kauf einer eigenen Wohnimmobilie sind neben der Eignung der Wohnung selbst, viele Rahmenbedingungen zu beachten, wie beispielsweise die richtige Infrastruktur. Begrenzt sind die Möglichkeiten nur durch die eigene Kaufkraft. Doch bei der Berechnung des nötigen Kredits werden oft die Nebenkosten vergessen. Und die summieren sich. Die Grunderwerbssteuer, Notarkosten und bei einer Vermittlung auch noch Maklergebühren, können zusätzlich bis zu 15 Prozent der eigentlichen Kaufsumme betragen. Zu beachten ist zudem, dass die Höhe der Grunderwerbssteuer regional festgelegt werden und es entsprechend große Unterschiede gibt. Momentan liegen sie zwischen 3,5 und 6,5 Prozent, des Kaufpreises der Immobilie. 1,5 bis 2 Prozent müssen an Notarkosten einkalkuliert werden, die immer vom Käufer zu tragen sind. Am stärksten sind die Unterschiede bei den Maklerprovisionen, die sich teilweise schon innerhalb einer Region stark unterscheiden können. Zwischen drei bis sieben Prozent werden von den meisten Maklerfirmen verlangt. Zwar können Maklerprovisionen, im Gegensatz zu den anderen Nebenkosten, unter Umständen heruntergehandelt werden, doch bei der aktuell großen Immobilien-Nachfrage, ist die Chance dafür gering. In jedem Fall ist es sehr wichtig, alle Nebenkosten im Finanzierungsplan zu berücksichtigen, da es unter Umständen verheerend wäre, wenn die Kreditwürdigkeit wegen einer prozentual kleinen Summe herabgestuft wird.

 

Pflichten bei der Nebenkostenabrechnung

Immobilienbesitzer, die ein Haus oder eine Wohnung vermieten, müssen stets aufpassen, wichtige Fristen nicht zu verpassen. Aktuell steht die Abrechnung der Betriebskosten an, die nach Kalenderjahren abgerechnet, an die Mieter geschickt werden müssen. Bis zum 31. Dezember, muss diese Nebenkostenabrechnung beim Mieter ankommen. Geschieht dies nicht fristgerecht, kann der Mieter eine eventuelle Nachzahlung verweigern. Außerdem sind Vermieter verpflichtet, ihren Mietern die Möglichkeit zu bieten, die Abrechnung zu prüfen. Dafür müssen Vermieter alle dazu gehörenden Verträge und Rechnungen auf Wunsch ihren Mietern vorlegen. Trotzt Sorgfaltspflicht ist rund jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft. Allerdings werden diese, aufgrund der vielen verschiedenen Abrechnungsposten und fehlender Erfahrung der Mieter, nur selten beanstandet. Trotzdem sollte, um unnötige Kosten zu vermeiden, die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte und Formen beachtet werden. So müssen Nebenkostenabrechnungen grundsätzlich schriftlich erfolgen, den Abrechnungszeitraum (von maximal 12 Monaten) und den Verteilerschlüssel nennen, eine Aufstellung aller Kosten beinhalten und übersichtlich gestaltet sein. Die der Rechnung zugrunde liegenden Belege und Verträge sind dem Mieter, auf Verlangen, zeitnah nachzureichen.

 

Solaranlagenbau am Eigenheim ist rückläufig

Die Förderkürzungen von Solaranlagen haben, wie erwartet, dazu geführt, dass inzwischen wesentlich weniger neue Solaranlagen auf privaten Wohnhausdächern gebaut werden, als in den letzten drei Jahren. Waren es damals noch rund 7500 Megawatt Leistung, die pro Jahr hinzukamen, sollen bis zum Ende 2013 nur Solaranlagen mit insgesamt 4000 Megawatt Leistung gebaut werden, wie Bundesumweltminister Peter Altmaier bekannt gab. „Der Ausbau der Photovoltaik war in den letzten drei Jahren völlig außer Kontrolle geraten“, rechtfertigt Altmaier die Kürzung der Förderungen. „Außer Kontrolle geraten“ bedeutete allerdings, dass eine wachsende Zahl an Hausbesitzern sich für die Ökostromanlage entschied – beziehungsweise sich, aufgrund der finanziellen Unterstützung, dafür entscheiden konnten. Noch lohnt sich aber die Investition in Sonnenenergie auch für Privatverbraucher, da die Strompreise auch in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Sind die baulichen Gegebenheiten vorhanden, kann nicht nur der Eigenbedarf mit einer Photovoltaik-Anlage gedeckt werden, auch gibt es eine für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung, durch die sich die Kosten für die Anlage schnell amortisieren.